Firmen müssen Ökostrom zahlen

KARLSRUHE afp ■ Gewerbliche Kunden von Elektrizitätsunternehmen müssen die erhöhten Kosten für Öko-Strom grundsätzlich mittragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern entschieden. Damit war die Klage der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) erfolgreich. Mit dem Gesetz über den Vorrang der erneuerbaren Energien aus dem Jahre 2000 wurden Elektrizitätsunternehmen verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen, der mit einem höheren Preis vergütet wird. Privatkunden müssen die erhöhten Kosten laut Verordnung des Gesetzgebers mittragen. Umstritten war aber bislang, ob die Kosten auch auf gewerbliche Kunden abgewälzt werden können. Der BGH bejahte das und begründete dies mit einer ergänzenden Vertragsauslegung. Zwei Brauereien müssen nun zahlen. (AZ: VIII ZR 90/02 und 310/02)