: Falscher Herr Doktor
Ein „Doktor der Metaphysik“, der in Bremen internationale Titel dealt, kam vor Gericht gestern glimpflich davon. Doch es droht ein weiteres Verfahren
Bremen taz ■ Manfred T. ist Promotionsberater. Wer zahlt, bekommt bei ihm Universitätstitel aller Art. Kostenpunkt: 350 Euro. Das Angebot des Werbekaufmanns reicht vom Bachelor über den Master bis hin zum Doktor oder Ehren-Professor. Doch wer seinen akademischen Grad auf diese Weise erwirbt, darf ihn in Deutschland normalerweise nicht führen – ohne den genauen Verweis auf die Herkunft. Wer es trotzdem tut, der macht sich des „Missbrauchs von Titeln“ schuldig. Das teure Papier ist also hierzulande wenig wert – auch wenn T. seine Geschäfte im Netz als „völlig legal und seriös“ bewirbt.
Dass er damit falsch liegt, erfuhr T. gestern vor dem Bremer Amtsgericht. Dort war er des Titelmissbrauchs angeklagt – weil er sich auf seinen Briefköpfen als Doctor of Metaphysics (Dr. metaph.) der Academia Scientia Church (ASC) bezeichnet. Irreführend. Denn die ASC ist nicht einmal eine Hochschule, sondern eine Freikirche, die ihren Sitz in Nevada (USA) hat.
Studiert hat T. selbst nie. Statt dessen hat er seine Urkunde gegen eine „Spende“ von 200 US-Dollar erworben, erklärte er gestern vor Gericht. In Bremen habe er nach dem Vorbild des schillernden Titelhändlers Konsul Weyer Geld verdienen wollen, berichte er am Rande des Prozesses offenherzig.
Aufgeflogen war der Mittfünfziger im Juli 2002, als er die Bremer Bildungsbehörde um eine Anerkennung seines Titels bemühte – den er im Briefkopf schon führte, noch dazu ohne Zusatz „ehrenhalber“ (h.c.), wohl aber mit Verweis auf die ASC. Statt dem Antrag des Möchtegern-Doktors stattzugeben, schaltete die Behörde den Staatsanwalt ein. Der beschlagnahmte in einer Hausdurchsuchung später Computer und Dokumente – doch gestern wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Gnädig berücksichtigte der Richter dabei, dass T. den Titel als Doktor der Metaphysik heute nicht mehr führe. „Mir ist der Streit hier zu albern“, hatte der Angeklagte das zuvor begründet. Er hat sich jetzt andere Einnahmequellen und Titel erschlossen. Der Mann aus Walle tritt neuerdings als Doctor of Science (Dr. h.c. com) der University of Monrovia in Liberia auf, Fachgebiet: Business Management and Commerce. Inzwischen verleiht er selbst Titel. Den des Doktors der Metaphysik beispielsweise, den er als einziger deutscher Vertreter einer von ihm eigens in den USA gegründeten Kirche vergibt.
„Hier entsteht der Eindruck, dass unbedingt ein Doktor-Titel her muss, um damit Geschäfte zu machen“, schloss Staatsanwalt Uwe Dittmer. Eine Sicht, die der Angeklagte nicht abstreiten würde. Wer einen Titel führe, schreibt T. im Internet, könne sich das „Malochen“ ersparen und statt dessen als selbstständiger Doktor von zu Hause aus einen eigenen Betrieb führen.
Vor Gericht durfte T. sich aber auf Geheiß seiner Pflichtverteidigerin nicht weiter äußern. Denn jetzt droht dem zwielichtigen Titelhelden wegen seines liberianischen Doktortitels erneut der Prozess. Zier