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Archiv-Artikel

Auf die harte Tour

Senat stellt Härtefallkommission für Flüchtlinge vor. Kein unabhängiges Gnadengremium geplant. Innensenator hat letztes Wort über Bleiberechtsgesuche. Opposition und Gewerkschaften warnen vor „Minimallösung“ und „Pseudo-Kommission“

von Eva Weikert

Der Innensenator strahlte: „Ich finde die Regelung toll“, sagte Udo Nagel, als er gestern im Rathaus den Gesetzentwurf des CDU-Senats zur Einrichtung einer Härtefallkommission für Flüchtlinge vorstellte. Demnach soll die Hansestadt ein Gnadengremium für von Abschiebung bedrohte Migranten bekommen, wie es nach dem neuen Zuwanderungsgesetz etabliert werden kann. Weil der Senat die Hamburger Kommission am Parlament anbinden und keine unabhängigen Experten darin sehen will, schäumt die Opposition: „Der Senat macht die humanitäre Entscheidung der Kommission von den politischen Mehrheiten abhängig“, kritisierte die GAL, „der CDU fehlt der Mut zur Menschlichkeit.“

Zurzeit ist der Eingabenausschuss der Bürgerschaft – eine Beschwerdestelle für alle Hamburger – die letzte Instanz, die Migranten um ein Bleiberecht ersuchen können. Weil die Gesetzeslage „bisher so grausam war, konnten wir aber von den jährlich etwa 500 Ausländereingaben nicht sehr vielen stattgeben“, so der Vorsitzende Wolfhard Ploog (CDU). Das neue Zuwanderungsgesetz bietet den Ländern die Möglichkeit einer Kommission, die nach humanitären Kriterien über ein Bleiberecht von Flüchtlingen entscheidet, das ihnen aus juristischer Sicht versagt bliebe. In Hamburg hatten Kirche, Gewerkschaften und Opposition auf ein solches Gremium gedrängt.

Doch was jetzt geplant ist, enttäuscht die Erwartungen. Hüseyin Yilmaz, der für den Gewerkschaftsbund im Integrationsbeirat sitzt, geißelt das Vorhaben als „Minimallösung“. So schlägt der Senat vor, die Härtefallkommission „wie einen Unterausschuss des Eingabenausschusses“ mit Mitgliedern der Bürgerschaft zu besetzen. Betroffene können ihn nicht selbst anrufen, sondern müssen hoffen, dass der Eingabenausschuss ihr Bittgesuch weiterreicht.

Wie Senator Nagel erklärte, soll jede Parlamentsfraktion einen Vertreter entsenden. Externe Mitglieder werde es nicht geben. Das Gremium habe seine Empfehlung dem Präses der Innenbehörde zu übermitteln, der höchstselbst entscheide und die seinem Ressort unterstehende Ausländerbehörde entsprechend anweise. Weil die Kommissionsempfehlung zudem einstimmig ergehen muss, dürfte Nagel nicht viel zu tun bekommen. Er selbst rechne mit zehn bis 20 Fällen pro Jahr, so der Parteilose. Externe Fachleute wolle er draußen lassen, „weil ich keine Riesendiskussionen will“.

Besonders dieser Punkt regt die Opposition auf. Wer nach humanitären Gesichtspunkten zu entscheiden hat, rügt GALierin Antje Möller, „muss unabhängig von Fraktionszwang und politischer Stimmung Einzelfälle bewerten können“. Darum müsse der „Sachverstand“ etwa von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen einbezogen werden. Zugleich kritisiert Möller, dass „am Ende ohne jede Einschränkung der Innensenator entscheidet“. Die GAL hatte eine Kommission gefordert, deren Beschlüsse rechtsverbindlich sind.

Das lehnt die SPD zwar ab. Aber auch sie hätte sich ein Gremium gewünscht, „das mehr in der Gesellschaft verankert ist“, so der Abgeordnete Dirk Kienscherf. Der Senator habe die Chance vertan, eine „echte“ Härtefallkommission umzusetzen: „Es ist ein Pseudo-Vorschlag mit einer Pseudo-Kommission.“