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Archiv-Artikel

Prügel für 3.600 Euro

Zwei Controllettis wurden wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt

Von mnz

Bremen taz ■ Eine Strafe von je 3.600 Euro müssen zwei Fahrkarten-Kontrolleure zahlen, die gestern der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung in einem minderschweren Fall für schuldig befunden wurden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Michael S. (27) und Maik K. (27) im April 2002 einen leicht angetrunkenen Fahrgast brutal getreten, gefesselt und mit einem Schlagstock traktiert haben. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Kollegen Horst S. (38) dauert hingegen noch an: Sein Pflichtverteidiger fällt wegen Krankheit für ein halbes Jahr aus.

Amtsrichter Peter Mertens schloss sich in seinem Urteil der Verteidigung an, die für ihre Mandanten auf minderschwere Schuld plädiert hatten. „Die beiden haben überreagiert“ sagten die zwei Rechtsanwälte übereinstimmend: „Ihr Verhalten ist nicht mehr zu rechtfertigen“. Trotzdem baten sie für ihre Mandanten um Milde und um eine neue Chance. Die Staatsanwaltschaft sah das anders – und verlangte eine Freiheitsstrafe von acht und elf Monaten auf Bewährung.

Um die Angeklagten vor Arbeitslosigkeit zu schützen, stufte der Richter das Vergehen als minderschwer ein. Andernfalls hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gedroht. Damit wären beide vorbestraft – und „beruflich erledigt“ gewesen, mutmaßte Mertens. S. wird nach eigenem Bekunden demnächst wohl im Sicherheitsdienst einer Kaufhauskette arbeiten. K. hat keine abgeschlossene Berufsausbildung und fungiert nach wie vor als Controlletti. Er muss nach seiner Verurteilung jedoch „mit Konsequenzen rechnen“, sagte gestern der Geschäftsführer des Bremer Service Teams (BST), Andreas Ehlers.

Unklar blieb am Ende der Verhandlung, ob K. sich in seiner Firma mit dem Vorfall gebrüstet hat, wie eine ehemalige Praktikantin der BST behauptete. K. habe seinen „verbeulten“ Schlagstock im Kollegenkreis „stolz herumgezeigt“, sagte die Zeugin. Ob dabei allerdings von dem gestern verhandelten Fall die Rede war – oder einem anderen – wusste sie nicht zu sagen.

Fest stehe jedoch, so Ehlers, dass weder Schlagstöcke noch Handschellen in die Ausrüstung eines Kontrolleurs gehörten: „Bei uns ist das nicht erlaubt“. Der Vorfall sei zwar „schlimm“ – unter einer Million Kontrollen pro Jahr für Ehlers aber „ein Einzelfall“. mnz