in kürze AUTOSCHADEN: Keine Preisminderung
Wer seine Ansprüche wegen eines defekten Autos nicht beim Verkäufer geltend macht und den Wagen stattdessen selbst reparieren lässt, bleibt auf seinen Kosten sitzen, so ein Urteil des BGH. Danach kann nur derjenige Schadenersatz oder Minderung verlangen, der dem Verkäufer eine angemessene Frist setzt (Az.: VIII ZR 100/04). (dpa)
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