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Leipziger Urteil findet Zustimmung

Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für Islamunterricht. Zentralrat sieht Chancen

AACHEN dpa/epd ■ Der Zentralrat der Muslime hat gestern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit um die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW begrüßt. „Das Urteil bedeutet für uns, dass wie eine weitere Chance haben, mit den Behörden ins Gespräch zu kommen“, sagte der Vorsitzende Nadeem Elyas. Er hoffe auf Einsicht und auf eine schnelle Realisierung des Religionsunterrichts. Eine Verzögerung gehe nur zu Lasten der Kinder, „die keinen ordentlichen Unterricht bekommen“.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das über eine Klage des Zentralrats der Muslime und des Islamrats zu befinden hatte, erklärte, dass die Dachverbände als Religionsgemeinschaft anzusehen sind und demnach verlangen könnten, dass Religionsunterricht nach ihren Vorgaben an deutschen Schulen eingeführt wird. Zunächst muss allerdings das Oberverwaltungsgericht Münster klären, ob die beiden Dachverbände religiös geprägte Mitgliedsvereine seien. Erst danach könne in der Frage des Islamunterrichts endgültig entschieden werden.

Nach dem Urteil will NRW das Unterrichtsfach Islamkunde ausbauen. Der Zentralrat fordert hingegen erneut einen deutschsprachigen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach.

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