Wahlwerbung abwählen

Mit einem schriftlichen Widerspruch können Berliner verhindern, vor der Bundestagswahl im September unerwünschte Wahlwerbung zu erhalten. Dazu müsse bis spätestens 24. Juli ein Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten beim Bezirks- oder Landesamt für Datenschutz eingegangen sein, so der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix. Alternativ kann man auch persönlich beim Bürgeramt oder einer Meldestelle unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses vorsprechen. Ein Musterbrief für den Widerspruch ist im Internet unter www.datenschutz-berlin .de abrufbar. (dpa)