: Friedlich per Gesetz
WISSENSCHAFT Die SPD will eine Zivilklausel ins Bremische Hochschulgesetz aufnehmen. Die würde dann für alle Hochschulen im Land gelten. Grüne wollen abwarten, HochschulvertreterInnen sind skeptisch
Die Uni Bremen bekräftigte am 25. 1. die Zivilklausel von 1986:
■ „Der Akademische Senat steht zu den Grundsätzen des Beschlusses Nr. 5113 (insbesondere zur Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung […] und des Beschlusses Nr. 5757 (Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung).
■ Der Akademische Senat stellt fest: Die Universität Bremen ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke. Dies ist Bestandteil der Leitziele der Universität.“ (taz)
Per Gesetz will die Bremer SPD die Hochschulen des Landes auf eine zivile Forschung verpflichten. Die Sozialdemokraten wollen nun einen entsprechende Parteitagsbeschluss vom September umsetzen, nachdem die Uni Bremen am Mittwoch ihre Zivilklausel bekräftigt und sogar erweitert hat.
„Wir wollen es nicht nur der Hochschule überlassen“, sagte der SPD-Wissenschaftspolitiker Elias Tsartilidis. Eine Zivilklausel müsse „höher gehängt“ werden und ins Bremische Hochschulgesetz aufgenommen werden. Die Diskussionen an der Bremer Uni hätte bislang nicht dazu geführt, dass auch andere Hochschulen im Land sich eine Zivilklausel gegeben haben. Die SPD sei dabei, sich für einen Gesetzesvorschlag mit den Rektoren der Hochschulen aus Bremen und Bremerhaven auszutauschen.
Tsartilidis gehe es aber nur um die „originäre Rüstungsforschung“, nicht um Grundlagenforschung oder das Einwerben von Drittmitteln. Aktuelle Forschungsprojekte sieht Tsartilidis daher nicht in Gefahr. Auch etwa das CART-Projekt, bei dem die Rüstungsfirma Rheinmetall mit Hilfe der Hochschule Drohnen entwickelt, ist für ihn keine Rüstungsforschung.
Der Bremer Linkspartei geht das nicht weit genug. Sie will heute einen eigenen Bürgerschaftsantrag einreichen: Danach wäre durch das Hochschulgesetz auch eine „Kooperation zwischen zivilen und militärischen Nutzern“ auszuschließen.
Schon heute steht in Paragraph sieben des Bremischen Hochschulgesetzes, der sich mit der Freiheit der Wissenschaft beschäftigt, dass Forschungen, die „das friedliche Zusammenleben der Menschen“ bedrohen könnten, „öffentlich gemacht und in der Hochschule erörtert werden“ sollen. Ob ein weitergehender Gesetzestext der Wissenschaftsfreiheit widerspreche, kommt für die grüne Wissenschaftspolitikerin Silvia Schön auf die Formulierung an: „Grundsätzlich habe ich mit einer Aufnahme der Zivilklausel ins Gesetz kein Problem.“ Kritischere Stimmen kommen hingegen aus der Hochschule Bremen.
Deren Rektorin, Karin Luckey, erklärte gegenüber der taz: „Die Hochschule Bremen spricht sich dafür aus, dass die Zivilklausel im Rahmen der Hochschulautonomie selbst erarbeitet wird. Eine gesetzliche Fixierung ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.“ Ebenso äußerte sich die hochschulpolitische Referentin des Asta der Hochschule, Eva Kowalzik: „Die Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit per Gesetz finde ich sehr schwierig.“ Ohnehin sei es „stärker“, wenn die Hochschule sich selbst eine Klausel erarbeite.
Das ist bereits im Gang. In einer Kommission, die für alle Hochschul-Mitglieder offen ist, werden derzeit Formulierungen und das Verfahren für eine Zivilklausel diskutiert. Bis spätestens Juli sollen dem Hochschul-Senat Vorschläge vorliegen. JPB