: Wider die Rasierklinge
Im westafrikanischen Gambia ist weibliche Genitalverstümmelung seit 2015 verboten, doch Hardliner fordern vor den Wahlen eine Relegalisierung. Der Kampf dagegen bleibt mühsam
Aus Banjul und Kanilai Helena Kreiensiek
Jedes Mal, wenn meine Mädchen über Unterleibsschmerzen klagen, habe ichein schlechtes Gewissen.“ Über Fatoumata Jabbies Wangen rollen Tränen, während sie ihre Hände knetet und von der Vergangenheit spricht: „Ich kann es nicht mehr rückgängig machen. Aber ich mache mir jeden Tag Vorwürfe.“
Jabbies vier Töchter sind beschnitten, genauso wie sie selbst, ihre Mutter und auch schon ihre Großmutter. Damals habe sie so gehandelt, weil sie dachte, es sei das Richtige, berichtet die Gambierin und wischt sich mit dem Zipfel ihres Kopftuchs über die geröteten Augen. Zudem hat die 53‑Jährige jahrelang bei Beschneidungszeremonien assistiert. Ihre Rolle sei es zum Beispiel gewesen, die Mädchen bei den Familien abzuholen und während der Zeremonie festzuhalten. Heute sagt sie, die Praxis solle ein Ende finden. Zumindest in ihrer Familie.
Obwohl die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) hier seit 2015 gesetzlich verboten ist, gehört Gambia zu den Ländern, in denen die Praxis besonders weit verbreitet ist. Rund 75 Prozent aller Frauen in dem westafrikanischen Küstenland sollen laut einem UN-Bericht von 2022 beschnitten sein.
Viele von ihnen werden bereits im Säuglingsalter beschnitten. „Man sagt, dass sie sich später nicht an die Schmerzen erinnern“, erklärt Jabbie. Außerdem seien die Kinder in dem Alter leichter festzuhalten. Denn was dann passiert, ist unfassbar schmerzhaft: Oftmals ohne Betäubung und mit rudimentären Instrumenten wie Messern oder Rasierklingen werden bei FGM die weiblichen äußeren Genitalien, Klitoris sowie die inneren und äußeren Schamlippen ganz oder teilweise abgeschnitten. Es ist ein extremer, schwerwiegender und vor allem risikoreicher Eingriff.
Je nach Schwere der Verstümmelung leiden Betroffene ihr Leben lang unter chronischen Infektionen, Schmerzen, Komplikationen beim Geschlechtsverkehr und insbesondere der Geburt. Ihre eigenen Töchter seien „versiegelt“, erzählt Jabbie. Gemeint ist damit die sogenannte „Infibulation“, die schwerste Form der Verstümmelung. Dabei wird das gesamte Genital, also Klitoris sowie Schamlippen, entfernt und die verbleibende Haut anschließend bis auf ein kleines Loch zugenäht. Hierdurch sollen Urin und Menstruationsblut abfließen, aber keine Penetration möglich sein. Auch soll sexuelle Lust verunmöglicht werden.
Beim Gedanken daran verhärtet sich Fatoumata Jabbies Gesicht. Während mit der „Versiegelung“ die Jungfräulichkeit bis zur Ehe gesichert werden soll, führt sie auch dazu, dass in der Hochzeitsnacht manchmal die Ehe nicht vollzogen werden kann. „Wenn die Öffnung nicht ausreicht, wird die traditionelle Beschneiderin gerufen, um die Vernarbung wieder aufzuschneiden. Anschließend wird die Frau wieder zu ihrem Mann gebracht“, erzählt Jabbie.
Was folgt, sind Schmerzen, die laut der Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ das Trauma der Genitalverstümmelung sogar noch übertreffen können. Denn trotz klaffender Wunden wird erwartet, dass die Frau unmittelbar nach dem Aufschneiden ihrer Genitalien Geschlechtsverkehr hat. „Man sagt, dass sich die Öffnung ansonsten schließt“, sagt Jabbie. Es sind Schmerzen, die auch sie als Frischverheiratete erlebt hat – und trotzdem ließ Fatoumata Jabbie auch ihre Töchter beschneiden.
Maimouna steht am Rand eines Fußballfeldes im Dorf Kanilai. Eine Gruppe von jungen Mädchen rennt dem Ball hinterher. Als ein Tor fällt, reißen sie die Arme in die Luft und jubeln. Mehrere drehen sich zu Maimouna um und winken ihr zu, sie soll mitspielen. Die junge Lehrerin lacht und winkt zurück: „Ich bin gleich da!“
22 Mädchen und 22 Jungen zwischen 12 und 14 Jahren sitzen täglich in ihrem Unterricht im Dorf Kanilai. Wenn sie von ihrer Klasse erzählt, klingt es nicht einfach nach einem Brotjob, sondern nach einer Aufgabe, die ihr etwas bedeutet. Abgesehen von der Religionslehre unterrichte sie alle Fächer, berichtet sie stolz. Das Zertifikat ihres Abschlusses hängt prominent im Wohnzimmer ihres Elternhauses. Es ist das einzige Bild, das in dem von großen Sofas umrahmten Zimmer hängt.
Neben ihrer Arbeit als Lehrerin engagiere sie sich als Freiwillige beim Roten Kreuz, berichtet sie. Immer wieder spricht sie daher mit ihren Schülerinnen und Schülern auch über Gesundheit, Hygiene und Vorsorge. Für Maimouna gehört das zum Unterricht dazu, nicht aber das Thema weibliche Genitalverstümmelung. „Nein, noch nie davon gehört“, sagt sie und wendet den Blick ab.
Gambia, seit knapp zehn Jahren wieder eine Demokratie
Gambia ist eines der kleinsten Länder Afrikas, es liegt am Unterlauf des Gambia-Flusses, komplett von Senegal umgeben.
Präsident Adama Barrow ist seit Januar 2017 im Amt. Er floh einst vor dem seit 1994 herrschenden Militärdiktator Yahya Jammeh nach Großbritannien, kehrte später zurück und gewann überraschend die Wahlen, die Jammeh im Dezember 2016 ansetzte. Als Jammeh an der Macht bleiben wollte, griff Senegal militärisch ein und installierte den Wahlsieger. Jammeh floh nach Äquatorialguinea, wo er bis heute lebt.
Am 5. Dezember wählt Gambia einen neuen Präsidenten, der 61jährige Barrow kandidiert für eine dritte fünfjährige Amtszeit. Das ist umstritten - eigentlich hätte längst eine neue Verfassung die Verfassung der Militärdiktatur aus dem Jahr 1997 ablösen sollen. Aber Barrows Mehrheit im Parlament hat dies verhindert, die alte Verfassung gilt weiter und der Präsident kann unbegrenzt regieren. Viele alte Mitstreiter haben deswegen mit Barrow gebrochen, so sein früherer Vize Ousainou Darboe, ein Menschenrechtsanwalt. Der 78jährige Darboe war Barrows Hauptgegner bei dessen Wiederwahl 2021 und ist es auch dieses Jahr. (D.J.)
Wer Mädchen beschneidet oder die Beschneidung ermöglicht, muss mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Dalasi (etwa 580 Euro) rechnen. Führt die Genitalverstümmelung zum Tod, droht sogar lebenslänglich. Obwohl die Strafen drastisch sind und Gesundheitsorganisationen wie die WHO seit Jahren auf die Gefahren und die fehlende medizinische Notwendigkeit hinweisen, ist FGM hauptsächlich außerhalb von Städten noch immer verbreitet. Stimmt die UN-Schätzung, wären bei einer Klasse mit 22 Mädchen statistisch etwa 16 bis 17 von ihnen betroffen.
Im August 2025 machte der Tod eines kleinen Säuglings Schlagzeilen in Gambia; das einen Monat alte Mädchen war nach einer Genitalverstümmelung verblutet. Davon hat auch Maimouna gehört und nickt betroffen. Sie zögert noch einen Moment, dann holt sie tief Luft: „Leider passiert das immer wieder“, sagt sie nun und ihr Blick wird ernst.
„Ich weiß nicht, wie viele Mädchen in meiner Klasse beschnitten sind“, sagt Maimouna. „Früher sind große Feste gefeiert worden, wenn die Mädchen beschnitten von der Zeremonie zurückkamen. Aber heute wird es heimlich gemacht, da es ja verboten ist. Man redet nicht mehr darüber“, sagt sie. Beschneidungen fänden in Hinterzimmern statt, im Busch, weitab von den Augen der Öffentlichkeit – auch wenn es bislang kaum eine tatsächliche juristische Nachverfolgung gegeben hat.
Erst 2023, acht Jahre nach dem gesetzlichen Verbot von FGM erfolgte die erste Verurteilung. Drei Frauen hatten acht kleine Mädchen im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr verstümmelt. Das Urteil aber fiel vergleichsweise mild aus: Statt der gesetzlich vorgesehenen Geldstrafe von 50.000 Dalasi und einer möglichen Haftstrafe wurde ihnen lediglich eine Strafe von 15.000 Dalasi aufgebrummt, umgerechnet etwa 170 Euro.
Ein Urteil, das in seiner Wirksamkeit noch mehr verpuffte, als nur wenige Tage nach der Verurteilung der für seine fundamentalistischen Positionen bekannte Imam, Abdoulie Fatty, als Symbol der Unterstützung für die Praxis, in sein Portemonnaie griff und öffentlichkeitswirksam die Geldstrafe zahlte.
Fatoumata Jabbie hat all ihre Töchter beschneiden lassen
Der Fall löste einen heftigen Streit über das FGM-Verbot aus und gipfelte schließlich in einem Vorstoß des Abgeordneten Almameh Gibba im März 2024, das Gesetz zu kippen. Die Praxis bewahre die religiöse Reinheit, schütze kulturelle Normen und sei vom Islam vorgeschrieben, argumentierte er. Das Verbot sei dagegen „eine Verschwörung, die der Westen Afrika aufzwingen will“.
Wie die Genitalien von Frauen auszusehen haben, ist in Gambia längst zur politischen Frage geworden, die das Land spaltet. Im Parlament war die Frage 2024 hart umkämpft: Nachdem zunächst nur fünf von 53 Abgeordneten gegen eine Abschaffung gestimmt hatten, votierten schließlich 35 für den Erhalt des Gesetzes, 17 dagegen, zwei enthielten sich. Ein Ergebnis, das Aktivist:innen gegen weibliche Genitalverstümmelung vorerst aufatmen ließ. Andernfalls wäre Gambia weltweit das erste Land gewesen, das ein bestehendes Gesetz gegen Genitalverstümmelung abgeschafft hätte.
Inzwischen liegt die Frage beim Obersten Gerichtshof. Er muss nun klären, ob das FGM-Verbot von 2015 religiöse und kulturelle Rechte verletzt und damit gegen die Verfassung verstößt. Während Gambias Verfassung Religionsfreiheit und das Recht, Traditionen zu praktizieren, garantiert, hat auch dieses Recht tatsächlich Grenzen: Laut Artikel 32 dürfen die Praktiken nicht die Rechte und Freiheiten anderer beeinträchtigen.
Wann die Richter ihr Urteil verkünden, ist offen. Das Verfahren zieht sich – und ist doch so aktuell wie nie. Denn mit der näher rückenden Präsidentschaftswahl im Dezember 2026 wird FGM zunehmend auch zur Wahlkampf-Frage. Eine offene Positionierung der Kandidaten gibt es bislang nicht. Der Jurist Lamin Darboe, der für das Präsidentenamt kandidiert, vertritt allerdings jene Kläger im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, die das FGM-Verbot kippen wollen.
Foto: Helena Kreiensiek
Andere Parteien setzen dagegen auf Frauenrechte. So verspricht die People’s Progressive Party (PPP) in ihrem Wahlprogramm, „unterdrückende traditionelle Praktiken“ sowie alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen. FGM nennt sie nicht ausdrücklich, doch das Thema schwingt überall mit.
Für Gambias Aktivisten und Menschenrechtler Grund genug, um auch gut zwei Jahre nach der historischen Abstimmung ihre Kampagne nicht ruhen zu lassen. Neben den ersten Wahlkampfpostern findet sich immer wieder auch eine groß abgedruckte Rasierklinge in den Farben der gambischen Flagge. „Lasst nicht zu, dass die Rasierklinge zum Symbol unserer Nation wird“, steht darunter geschrieben.
In Kanilai sind die Rasierklingen-Poster nicht zu finden. Stattdessen schmücken grüne Flaggen die asphaltierte Straße, die zu Maimounas Dorf führt. Es sind die Farben der AFPRC (Allianz für patriotische Neuorientierung und Aufbau), der Partei von Ex-Diktator Yahya Jammeh. Trotz der weitverbreiteten Menschenrechtsverbrechen während seiner Amtszeit von 1996 bis 2016 genießt der im Exil lebende Politiker einen starken Rückhalt, vorwiegend hier in seinem Geburtsort.
Dass ausgerechnet Jammeh es war, der das Beschneidungsverbot 2015 ins Leben gerufen hatte, spielt dabei keine Rolle. „Es ist Teil einer Tradition, die nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird, in dem Glauben, den Mädchen etwas Gutes zu tun und sie gesellschaftsfähig zu machen“, erklärt Lehrerin Maimouna.
Dieser Artikel wurde möglich durch finanzielle Unterstützung des Recherchefonds Ausland e. V. taz.de/auslandsrecherche
„Ich war auch mal Aktivistin und habe mich dagegen positioniert“, erzählt sie. Doch der Gegenwind sei so groß gewesen, dass sie schließlich aufgehört habe, das Thema offen anzusprechen. „Mir wurde vorgeworfen, meine Eltern nicht zu ehren – schließlich bin ich selbst beschnitten worden“, erzählt sie. „Willst du etwa sagen, dass wir unseren Kindern etwas Böses antun wollten?“, hätten die Menschen im Dorf ihr entgegengehalten.
Maimouna steckt damit in einer schwierigen Position. Die Beschneidung gilt als Teil gesellschaftlicher Traditionen, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. „Manche sagen, dass Frauen, die nicht beschnitten sind, riechen. Es heißt auch, dass Frauen sonst sexuell freizügig sind“, erzählt Maimouna. Hygiene, Promiskuität, Ungehorsam: Unzählige Glaubenssätze ranken sich um FGM, von vermeintlicher Reinlichkeit bis zur Vorstellung, der Eingriff bändige einen „schwierigen“ weiblichen Charakter.
Auch religiös wird die Praxis begründet. „Wenn ihr zulasst, dass sie mit diesem Gesetzentwurf durchkommen, werden sie neue Gesetze vorlegen, um den Islam in diesem Land lahmzulegen“, stellte der als Hardliner bekannte Imam Aboudoulie Fatty das FGM-Verbot als Angriff auf die religiöse Freiheit dar und rief zu Demonstrationen auf.
Lehrerin Maimouna, Aktivistin gegen FGM
Im Koran aber findet sich keine Passage, die eine Genitalverstümmelung von Mädchen oder Frauen explizit vorschreibt. Erwähnt wird sie lediglich in einzelnen Überlieferungen und sekundären Quellen der islamischen Rechtswissenschaft, deren Status und Authentizität unter muslimischen Gelehrten jedoch umstritten sind.
„Für eine einzelne Person ist es kaum möglich, sich dazu zu entscheiden, die Praxis aufzugeben“, erklärt Yussuf Sane von der Organisation Tostan. Das Wort ist Wolof und bedeutet auf Deutsch „Durchbruch“. Die internationale NGO mit Sitz in Senegals Hauptstadt Dakar ist unter anderem für ihr erfolgreiches Engagement gegen schädliche traditionelle Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung oder Kinderheirat bekannt.
„Familien sind über Verwandtschaft und Heirat in einem großen regionalen Netzwerk, das von Gambia bis nach Senegal reicht, miteinander verbunden. Wer in so einem Netzwerk Traditionen wie die Beschneidung der eigenen Töchter ablehnt, riskiert nicht nur den Bruch mit einer Tradition, sondern auch Konflikte mit der größeren Gemeinschaft“, erklärt Sane.
Foto: Zohra Bensemra/reuters
Deshalb könne auch ein einzelnes Dorf die Praxis kaum dauerhaft aufgeben, wenn die umliegenden Gemeinden daran festhielten. „Ein Umdenken setzt deshalb voraus, dass ganze soziale Netzwerke die Entscheidung gemeinsam tragen“, sagt Sane, ansonsten riskiere man Ausschluss und Isolation.
Es ist eine langwierige und schleppende Arbeit, die Fingerspitzengefühl erfordert. Über FGM zu sprechen, ist ein Seiltanz, auch, was die richtige Sprache angeht. „Wir sprechen zum Beispiel von Beschneidung statt Verstümmelung“, berichtet Sane. Nicht, um zu verharmlosen, sondern um praktizierende Familien nicht zu brandmarken und dadurch abzuschrecken.
Dabei setzt die Organisation nicht bei einzelnen Personen an, sondern bei der Gemeinschaft. In mehrjährigen Kursen diskutieren die Teilnehmenden Gesundheits- und Menschenrechtsthemen sowie weibliche Genitalverstümmelung. „Darin sind die Teilnehmenden aufgefordert, jemanden zu ‚adoptieren‘. Sie verpflichten sich gewissermaßen, das neu Gelernte mit jemandem in ihrem Umfeld zu teilen. Oft sind das dann zum Beispiel die Ehemänner“, berichtet Sane.
Foto: Muhamadou Bittaye/afp
Auf die Art würde das Wissen innerhalb der Gemeinde weitergetragen werden. Im Verlauf des dreijährigen Programms kommen die Gemeinden immer wieder zusammen, diskutieren das Gelernte und treffen schließlich gemeinsam eine Entscheidung, die sie öffentlich verkünden. So soll der Wandel nicht von außen verordnet werden, sondern innerhalb der sozialen Netzwerke einer Gemeinschaft entstehen und sich von dort aus verbreiten, erklärt Sane das Prinzip der Organisation, die neben Gambia auch in Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Mauretanien und Senegal aktiv ist.
„Seit 1997 haben sich in den Ländern, in denen wir arbeiten, mehr als 3.000 Gemeinden gegen FGM positioniert, in deren sozialen Netzwerken wiederum mehr als 10.000 Gemeinden vertreten sind. Somit leben mittlerweile mehr als sieben Millionen Menschen in Gemeinden, die diese Praxis aufgegeben haben“, sagt Sane.
Auch Fatouma Jabbie hat bei einer Gesundheitsschulung mitgemacht. Ihre Geschichte – und die ihrer Töchter – ist kein Einzelfall. „Weil nicht im Detail darüber gesprochen wird, fehlt es an Bewusstsein über die gesundheitlichen Folgen“, sagt sie heute. Dass es daher Frauen gebe, die in Banjul auf die Straße gingen, um für die Beibehaltung der weiblichen Genitalverstümmelung zu demonstrieren, sei für sie nicht überraschend. Nur zehn Jahre früher hätte sie womöglich mitdemonstriert.
Heute steht Fatouma Jabbie jedoch auf der anderen Seite, in der Hoffnung, dass ihre Enkelinnen und Urenkelinnen ein anderes Leben führen können als die Frauen vor ihnen. Dafür braucht es weiterhin kultursensible Aufklärung – aber auch die Rückendeckung des Obersten Gerichtshofs.
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