piwik no script img

Archiv-Artikel

Der Haushalt ist tabu

Von wei

Das Volksbegehren zum Erhalt der Uni für Wirtschaft und Politik (HWP) und gegen Studiengebühren ist laut HVerfG „teilweise unzulässig“. Es dürfe den Senat und die Bürgerschaft nicht dazu auffordern, keine Gebühren an den Hochschulen zu erheben und das Studienplatzangebot an der Nachfrage auszurichten. Dies sei nach der Hamburgischen Verfassung untersagt. „Wir sehen uns in den wesentlichen Punkten bestätigt und das Urteil damit als Erfolg“, sagte die Sprecherin der Wissenschaftsbehörde, Sabine Neumann. „Verwundert“ sei der Senat indes über die Sicht des Gerichts, ein Volksbegehren um den Erhalt der HWP sei berechtigt. Schließlich müsse bezweifelt werden, ob die Initiative ohne die Forderung nach Gebührenfreiheit die erforderliche Zahl an Unterschriften erzielt hätte. Das aber sieht das Gericht anders: Die Aufforderung zum Erhalt der HWP „ist durchaus eigenständig“, so Gerichtspräsident Wilhelm Rapp, „und es ist nicht offensichtlich, dass sie das erforderliche Quorum nicht erreicht hätte.“ wei