: „Der Doktor hat recht“
VORTRAG Die geplante Novellierung des Patientenrechtsgesetzes wird vorgestellt
■ 63, gelernte Krankenschwester, ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Ambulante Versorgungslücken“.
taz: Frau Rütten, welche Rechte fehlen den PatientInnen heute noch?
Elsbeth Rütten: Zurzeit sind beispielsweise die PatientInnen immer in der Beweispflicht. Sie sind es, die nachweisen müssen, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat. In dem Referentenentwurf für das neue Gesetz ist es so, dass der Arzt in der Pflicht ist, zu beweisen, dass ihm kein Fehler unterlaufen ist. Aber das ist noch nicht Gesetz. Es gibt inzwischen einige Patientenrechte, aber sie sind nicht so ausgeprägt wie etwa jene der Ärzte.
Geht es denn den PatientInnen darum, vor Gericht recht zu bekommen?
Nicht unbedingt. Viele wollen vor allem gehört werden. Vieles ist auch eine Frage von Missverständnissen. Oft reicht es auch, wenn ein Krankenhaus sich entschuldigt und einen Blumenstrauß schickt. Aber trotzdem braucht es einen Katalog, der klar regelt, worauf ein Patient Anspruch hat, mit formellen und informellen Rechten. Manches regelt ja auch die Satzung der Krankenkasse, anderes wiederum die zwölf Sozialgesetzbücher. In Bereichen gibt es zwar viele Ermessensspielräume und Kann-Bestimmungen für Patienten, aber genau hier täte manchmal mehr Rechtssicherheit gut. An solchen weichen Formulierungen rutscht der Patient im Einzelfall ab. Deswegen brauchen wir auch einklagbare Rechte. Zugleich muss man das Verständnis füreinander fördern.
... da hilft aber kein Gesetz.
Nein. Aber daran muss man arbeiten. Und in den Achtzigern, Neunzigern gab es noch nicht einmal die Hälfte der Patientenrechte, die es heute gibt. Damals hieß es noch: Der Doktor hat recht. Man fügte sich in ärztliche Entscheidungen. INT.: JAN ZIER
11 Uhr, Humboldtstraße 126. Es spricht Annette Drewes-Kirchhoff, Leiterin der Unabhängigen Patientenberatungsstelle Bremen