Prozess gegen AfD-Abgeordnete: Rechtes Rollenspiel im Gerichtssaal
In Würzburg hat der Prozess gegen den AfD-Abgeordneten Halemba und einen Parteifreund begonnen. Als Verteidiger tritt auch ein mutmaßlich Geschädigter auf.
Daniel Halemba spricht lieber in Fernsehkameras als mit dem Gericht. Seit Mittwoch muss sich der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. Dem extrem rechten Burschenschafter werden Volksverhetzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche zur Last gelegt. Im vollbesetzten Gerichtssaal will der 24-Jährige dazu nichts sagen. Draußen auf dem Flur, als die Kameras auch seiner Gefolgsleute auf ihn gerichtet waren, war Halemba noch redseliger. „Das Verfahren“, behauptet er da zum wiederholten Mal, „ist politisch motiviert.“
Vier Taten wirft die Anklagebehörde dem AfD-Rechtsaußen vor, drei davon stehen in direktem Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zur extrem rechten Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag und zur AfD.
Zur Feier seines 21. Geburtstags im Jahr 2022 sollen Halemba – oder einer seiner wenigen Gäste – im Haus der Studentenverbindung Musik der Neonaziband Landser abgespielt haben, einer Band, die als kriminelle Vereinigung eingestuft ist. Kostprobe: „Alle Deutschen auf zum Krieg, gegen die Kanackenrepublik. […] An den Bosporus zurück, sonst brechen wir Euch das Genick.“ Die Musik soll so laut gewesen sein, dass es auch in der Nachbarschaft zu hören war.
Einen Burschenschafter, der bei der Feier dabei war und bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen sollte, soll Halemba ein Jahr später massiv unter Druck gesetzt haben, damit dieser ihn nicht belaste. Der Zeuge, sagt Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch, habe daraufhin seine Anwältin entpflichtet und Halembas Wünschen gemäß ausgesagt – unter „Zittern, Stottern und Kaltschweißigkeit“. Zugleich beteuerte er, nicht von Halemba genötigt worden zu sein.
Komplizierte Doppelrolle
Einen weiteren Nötigungsversuch soll der AfD-Abgeordnete im Jahr 2023 zusammen mit seinem Parteifreund Harald D., ebenfalls Mitglied der Burschenschaft Teutonia Prag, unternommen haben. Der 29-jährige D. sitzt deshalb jetzt neben Halemba auf der Anklagebank. Gemeinsam mit unbekannten Mittätern seien sie spätabends an der Kanzlei des Würzburger Rechtsanwalts Thomas Bayer aufgetaucht, hätten herumgegrölt, gegen die Tür gehämmert und Einlass begehrt.
Ihr Ziel laut Anklage: Der Anwalt sollte als Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts dafür sorgen, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen eine Konkurrentin Halembas noch lange genug läuft, damit diese ihm beim Kampf um eine Landtagskandidatur nicht in die Quere kommen könne.
Bayer behauptet nun, er habe sich durch den Krach der beiden nicht genötigt gefühlt. Und mehr noch: Er tritt vor Gericht sogar als einer der Anwält*innen von Harald D. auf – neben Matthias Bauerfeind, einem Ex-NPD-Aktivisten und langjährigen Funktionär der militant neonazistischen Kleinstpartei Der Dritte Weg, der wegen seiner extrem rechten Vita in Bayern nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen und schließlich in Sachsen ausgebildet wurde.
Die Doppelrolle als mutmaßlich Geschädigter und Verteidiger ist rechtlich zulässig, aber kompliziert. Das zeigt sich schon in den wenigen und etwas wirren Worten, mit denen Bayer beim Prozessauftakt die Unschuld seines Mandanten unterstreichen will und dabei immer wieder seine Rollen verwechselt.
Hetzrede statt sachdienlicher Angaben
Halemba wird als viertes Delikt Geldwäsche vorgeworfen, weil Gelder, die ein anderer Täter sich 2022 über Internetbetrügereien verschafft hatte, über sein Konto gelaufen sein sollen. Verteidigen lässt sich der AfD-Mann, der mehrfach an Vernetzungstreffen mit der extrem rechten Identitären Bewegung teilnahm, unter anderem von Dubravko Mandic.
Der ehemalige AfD-Funktionär aus Freiburg ist wegen Nötigung einer Journalistin und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Und er hält mit seiner Gesinnung nicht hinter dem Berg. Seine Verteidigererklärung zum Prozessauftakt nutzt er, um den Prozess gegen seinen Mandanten zu einem aus der Bayerischen Staatskanzlei gesteuerten „polit-medialen Feldzug“ gegen die AfD zu erklären. Von einem „politischen Feindstrafrecht“ und „Repression gegen die Opposition“ spricht er.
Richterin Gudrun Helm lässt sich von der Hetzrede nicht beeindrucken. „Danke für Ihre politischen Ausführungen“, kommentiert sie kühl. „Sollen auch noch Angaben zur Sache gemacht werden?“ „Heute nicht“, antwortet Mandic, jetzt plötzlich wortkarg.
Für den Prozess sind weitere sieben Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.
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