ANSPRUCH AUF BEHANDLUNG : Knieleiden gilt als Berufskrankheit
BERLIN | Wenn Fliesenleger oder Installateure jahrelang auf den Knien arbeiten, können sie bestimmte Knieprobleme nun als Berufskrankheit geltend machen. Der vorzeitige Verschleiß des Gelenkknorpels im Knie (Gonarthrose) wurde zum 1. Juli neu auf die Liste der Berufskrankheiten gesetzt, so die Gesetzliche Unfallversicherung. Um einen Anspruch auf Heilbehandlung oder Rente prüfen zu lassen, müssen die Betroffenen allerdings lange in ihrem Gewerbe gearbeitet haben, manchmal mehr als 30 Jahre. (dpa)