PAK in der Wohnung

Mieter muss über Schadstoffe sofort informiert werden

Weist eine Wohnung Mängel auf, kann der Mieter die Miete mindern, bei Gesundheitsgefahren sogar kündigen. Hier verlangte der Vermieter die Begleichung einer Nebenkostenabrechnung, was der Mieter verweigerte. Der wollte die Summe mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen. Diese seien entstanden, weil er erhebliche Kosten für Ersatzwohnraum aufzuwenden hatte, nachdem bekannt wurde, dass seine Wohnung mit Schadstoffen belastet sei (PAK). Über die Ergebnisse eines vom Vermieter eingeholten Gutachtens sei er nicht informiert worden. Der Richter befand: Verfügt der Vermieter über ein Gutachten zur Schadstoffbelastung, so ist er zur sofortigen Unterrichtung des Mieters verpflichtet (AG Osnabrück, Az. 44 C 64/02 XXV). ALO