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Den Letzten Willen richtig formulieren

Ein gültiges Testament stellt sicher, dass die Wünsche Verstorbener umgesetzt werden. Gemeinnützige Organisationen helfen dabei. Voraussetzung ist gute Kommunikation und eine Schnittmenge bei der Zielsetzung

Von Cordula Rode

Vielen Menschen sind die wichtigsten Fakten rund um das Testament unbekannt. Ein weitverbreiteter Irrtum: Man habe nichts zu vererben. Jeder Mensch hinterlässt etwas, und seien es nur die privaten Handydaten oder das Haustier, das es nach dem Tod zu umsorgen gilt. Nur rund ein Drittel (37,3 Prozent) der Menschen über 46 Jahren haben ein Testament verfasst. Dabei zeigt sich in einer Kategorie ein deutliches Gefälle: Verheiratete Personen haben häufiger ein Testament verfasst (über 40 Prozent) als unverheiratete, ob mit oder ohne Part­ne­r:in (rund 27 Prozent). Diese Zahlen hat das Deutsche Zen­trum für Altersfragen (DZA) veröffentlicht. Das DZA stützt sich auf den Deutschen Alterssurvey, eine Langzeitstudie über die Lebenssituation älterer Menschen.

Dass viele sich gar nicht erst mit einem Testament befassen, hängt auch mit Unkenntnis bezüglich der Erbfolge zusammen: Wer erbt nach gesetzlicher Bestimmung was und wie viel? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass nach dem Tod nicht automatisch das Gesamterbe dem Partner zufällt, sondern zwischen Partner und Kindern aufgeteilt wird. Unverheiratete Partner sind in der Erbfolge gar nicht vorgesehen. Ist der Erblasser mit dieser gesetzlichen Reihenfolge nicht einverstanden, macht dies eine ausdrückliche schriftliche Verfügung notwendig. Und das ist oft weitaus weniger aufwendig, als viele befürchten.

„Ein privates Testament ist völlig legitim und muss nur relativ wenige Ansprüche erfüllen“, erklärt Rechtsanwältin ­Simone Beuger. So müsse der Letzte Wille in jedem Falle handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, Ort und Datum sollten keinesfalls fehlen. Wenn das Testament mehrere Seiten umfasst, sollten diese nummeriert, jede Seite unterschrieben und das Dokument zusammengeheftet werden. Das Testament sollte dann an einem sicheren Ort verwahrt werden „Es kann aber natürlich passieren, dass das Testament nach dem Tod nicht gefunden wird“, so Beuger, „oder im Einzelfall auch schon mal ein Angehöriger, der sich übergangen fühlt, das Schriftstück verschwinden lässt.“

Um solche Risiken zu vermeiden, kann man das Testament für geringe Kosten beim Amtsgericht hinterlegen. Zu Lebzeiten lässt das Testament sich vom Verfasser jederzeit vernichten, ändern oder ergänzen. In manchen Fällen, besonders wenn es um hohe Vermögenswerte oder eine komplizierte Erbfolge geht, ist der Gang zum Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll.

Die Kosten für den Notar richten sich dabei nach der Höhe des Nachlasswerts, mit dem Rechtsanwalt kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Der Notar oder Rechtsanwalt hilft beim Einhalten der Formvorschriften und den richtigen Formulierungen. Durch eine notarielle Beurkundung oder Übergabe eines (nicht notwendigerweise handschriftlichen) Testaments an den Notar wird aus dem privaten ein öffentliches Testament, das einen Erbschein ersetzen kann. Da das Testament vom Notar im Testamentsregister eingetragen wird, ist gewährleistet, dass es im Todesfall eröffnet wird.

„Ein notariell beurkundetes oder nach anwaltlicher Vorformulierung notariell verfasstes Testament bietet natürlich die größtmögliche Sicherheit“, sagt Beuger. „Der Erblasser kann sich sicher sein, dass sein Wille in der Verfügung juristisch korrekt formuliert ist und somit eventuelle Streitigkeiten unter den Erben möglichst vermieden werden.“

Nicht immer sind es Familie oder Freunde, die als Erben eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass es immer mehr alleinstehende Menschen ohne Kinder gibt, gewinnt die Nachlassspende an Bedeutung. Der Erbe ist dann häufig eine Organisation oder ein Verein. Die Werte eines Menschen zu Lebzeiten können so über seinen Tod hinaus Bestand haben. „Und im Gegensatz zu Personen, die der Erbschaftsteuer unterliegen, können gemeinnützige Organisationen das Erbe, egal in welcher Höhe, steuerfrei nutzen“, erläutert Beuger.

Viele, besonders größere Organisationen sind für den Fall einer solchen Nachlassspende bereits gut aufgestellt. „Wir beobachten, dass das Thema Erbschaften in den letzten Jahren insgesamt stärker an Bedeutung gewinnt – bei uns und bei anderen gemeinnützigen Or­ga­ni­sa­tio­nen. Ein wichtiger Grund dafür ist die demografische Entwicklung: Immer mehr Menschen bleiben kinderlos“, erklärt Irina Wotschel, Fachreferentin Erbschaften bei Amnesty International.

Auf den ersten Blicken erscheinen die Zahlen nicht spektakulär: Nur rund 1 Prozent der Spenden stammen aus Nachlässen. Aber: „Erbschaften machen mittlerweile etwa 10 Prozent unserer Gesamteinnahmen aus“, so Irina Wotschel.

Die Motivation der Menschen sei der Wunsch, über ihr eigenes Leben hinaus etwas ­Gutes zu ­bewirken und die Werte weiterzugeben, die ihnen wichtig sind: „Wir erleben oft, dass Un­ter­stüt­ze­r:in­nen mit ihrem Nachlass ein Zeichen setzen ­wollen – für eine Welt, in der Menschenrechte geschützt werden.“

Amnesty International ist erfahren im Bereich der Nachlassspenden. Man arbeitet mit einer erfahrenen Anwältin zusammen, die Interessierte bereits bei der Testamentsgestaltung beratend unterstützt. Dafür bietet Amnesty International ein kostenfreies juristisches Gespräch an, in dem rechtliche und organisatorische Fragen individuell geklärt werden können. Darüber hinaus kooperiert Amnesty International mit einer externen Nachlassabwicklung. „Dadurch können wir – auch wenn Amnesty In­ter­na­tio­nal als Alleinerbe eingesetzt wird – alle anfallenden Angelegenheiten zuverlässig regeln“, erläutert Irina Wotschel, „von der Hausauflösung bis hin zur Klärung möglicher rechtlicher Fragen.“

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