leserInnenbriefe:
Regelanfrage ist nicht das Problem
„Und täglich grüßt das Berufsverbot“
taz nord vom 29. 1. 25
Ist die Regelanfrage wirklich das Problem oder nicht vielmehr die unkritische Nutzung der übermittelten Erkenntnisse? Wenn der Verfassungsschutz Material gesammelt hat, steht es ja auch jetzt schon prinzipiell zur Verfügung. Von daher wäre eher die Frage nach einer höheren Zuverlässigkeit des Materials und einer entsprechenden Einordnung bei den einstellenden Stellen. Oder mit anderen Worten: Die Auskunft der Verfassungsschützer kann immer nur ein und niemals das einzig entscheidende Kriterium sein. Vieldenker, taz.de
Berlins Verweigerung ist schlechtes Omen
„‚Hamburg enteignet‘ geht zurück auf null“
taz nord vom 30. 1. 25
Eigentlich hätte die Initiative gleich daran denken können, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, statt den Senat aufzufordern, einen solchen auszuarbeiten. Das wäre von Anfang an konkreter gewesen. Dann käme nur noch die Hürde der Realisierung bei einem erfolgreichen Volksentscheid. Dass die Berliner Stadtregierung einen erfolgreichen Entscheid einfach aussitzt, ist allerdings ein sehr böses Omen und könnte NachahmerInnen in Hamburg finden.
Brot&Rosen, taz.de
AfD-Ausgrenzung ist falsch
„AfD spaltet Hamburger Anwaltverein“
taz nord vom 31. 1. 25
Indem man die AfD so ausgrenzt, bedient man doch ihr Opfernarrativ! Und ich halte den Vergleich der AfD mit der NSDAP für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Partei ist in Teilen rechtsextrem und insgesamt unappetitlich, aber Chrupalla ist kein Hitler, Weidel kein Goebbels. Eine Demokratie zeigt ihr Wesen im Umgang mit ihren Gegnern. Das Grundgesetz und das Verfassungsgericht haben ein fein austariertes System zum Umgang mit Verfassungsfeinden. Wer mag, soll ein Verbotsverfahren starten. Aber so lange eine Partei legal ist, sollte sie ihre Auffassung darlegen dürfen – gerade so ein Auftritt vor Anwälten und Richtern wird ja kaum dazu führen, dass diese plötzlich alle AfD wählen, sondern dieses Publikum weiß genau, welche Ziele der AfD rechtswidrig oder sogar verfassungsfeindlich sind. Thd, taz.de
taz nord Stresemannstraße 23 22769 Hamburg briefe@taz-nord.de www.taz.de
Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leser:innenbriefen vor.
Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
AfD-Ausgrenzung ist richtig
„AfD spaltet Hamburger Anwaltverein“
taz nord vom 31. 1. 25
Es ist eine Frage der Haltung, ob man sich zum Steigbügelhalter von Faschisten machen lässt. Mit Nazis zu reden, hat sie nie entzaubert. Es hat sie weiter in die Mitte gerückt, weil sie als Gesprächspartner den Tauglichkeitsstempel bekommen. Es ist für das rechte Projekt vollkommen egal, ob Menschen wie Alexander Wolf bloßgestellt, lächerlich gemacht oder entlarvt werden. Es gilt sich als Opfer zu stilisieren und Faschismus zur Normalität werden zu lassen. Die Diskutanten sollten Rückgrat haben und die Veranstaltung absagen. Balaban, taz.de
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