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der schwerpunkt

Foto: Silas Stein/imago

Bedrohte Zuflucht Die Kirche als Zeichen der Hoffnung, das gibt es tatsächlich noch: Wenn sie Geflüchtete aufnimmt, deren Antrag auf ein Bleiberecht von den Behörden abgelehnt wird, obwohl gute Gründe dafür sprächen, das nicht zu tun. Um diese Härtefälle geht es beim sogenannten Kirchenasyl. Die genauen Schritte haben die Kirchen und das Bundesamt für Flüchtlinge festgelegt, in einem Abkommen von 2015: Das Asyl muss gemeldet werden, ein Dossier wird eingereicht, in dem der Fall noch mal geschildert wird, die Behörde prüft. Währenddessen kümmern sich in den Kirchengemeinden Ehrenamtliche um die gestrandeten Menschen. Doch was, wenn das Bundesamt den Antrag noch mal ablehnt? Bisher wurde das Kirchenasyl von den Behörden respektiert, man holte die Menschen nicht mit Gewalt da raus. Doch das hat sich geändert, in mehreren Fällen wurde das Asyl zuletzt gebrochen. Zum Thema

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