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„Paar Hundert Häuser weniger“

Folgen der Krankenhausreform: Gesundheitsminister erwartet, dass viele Krankenhäuser schließen werden

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwartet, dass als Folge der Krankenhausreform auch Kliniken schließen. „Es ist ganz klar, dass wir in zehn Jahren spätestens ein paar Hundert Krankenhäuser weniger haben werden“, sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. Das sei ist auch richtig so. „Für diese Krankenhäuser haben wir nicht den medizinischen Bedarf.“

Schon jetzt stehe jedes dritte Bett leer, und es gebe zu wenig Personal. Vor allem in westdeutschen Großstädten dürften Kliniken wegfallen. Zugleich betonte der Gesundheitsminister, dass benötigte Häuser auf dem Land Zuschläge bekämen, um zu überleben.

Lauterbach erklärte am Sonntag ergänzend, die Reform sichere eine flächendeckende Versorgung und sorge für mehr Qualität. „Krankenhäuser auf dem Land bleiben erhalten. Aber mehrere Hunderte Kliniken – vor allem in westdeutschen Großstädten – werden nicht mehr so weiterarbeiten können wie bisher. Sie werden umgewidmet oder können nicht mehr alle Leistungen anbieten.“ Er sei sicher, dass die Länder dies verantwortungsvoll planen würden. „Die Reform hilft, ein ungesteuertes Krankenhaussterben zu verhindern.“ Die vom Bundestag beschlossene Reform soll die Finanzierung der Kliniken auf eine neue Grundlage stellen und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Vorgesehen ist, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln.

Deutschland hat nach Angaben des Gesundheitsministeriums mit rund 1.700 Krankenhäusern die höchste Krankenhaus- und Bettendichte in Europa. Viele Kliniken schreiben rote Zahlen. Lauterbach sieht die Reform deshalb auch als eine Notbremse: Ohne Änderungen drohten Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.

Die Reform kommt abschließend noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist sie nicht, die Länderkammer könnte sie aber in den Vermittlungsausschuss schicken und damit bremsen. In Kraft treten soll die Reform zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden soll die neue Struktur nach und nach bis 2029. (dpa)

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