: Was Hans Eichel mit der taz vorhat
taz-Geschäftsführer Karl-Heinz Ruch über Folgen der rot-grünen Finanzpolitik für die taz Entwicklungs KG
„Kein Happyend für Steuersparer“, titelte die taz am 7. Mai. Die FAZ entdeckte: „Staatlich verordnetes Chaos“. Worum geht’s? Am 4. Mai holte sich Finanzminister Hans Eichel (SPD) die Zustimmung des Bundeskabinetts für seinen Vorschlag, Steuersparmodellen einen Riegel vorzuschieben. Der „Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministers zur Verbesserung der steuerlichen Standortbestimmungen“ sieht vor, dass Verluste aus der Beteiligung an Personengesellschaften – beispielsweise der taz Entwicklungs GmbH & Co. Medien KG – nicht mehr im Jahr des Entstehens steuerlich abzugsfähig sind. Heißt: Sie sind demnach nur noch mit Gewinnen aus demselben Engagement verrechenbar.
Die Bundesregierung will damit zwei Vorhaben gegenfinanzieren: die Senkung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und der Erbschaftsteuer bei der Übertragung mittelständischer Familienbetriebe. Der Finanzminister erhofft sich aus dem Stopfen solcher Steuerschlupflöcher Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Um die Attraktivität so genannter „Steuerstundungsmodelle“ einzuschränken, sieht der Entwurf vor, das Einkommensteuergesetz (EStG) um einen Paragrafen 15b zu erweitern. Der geplante Paragraf 15b EstG definiert unter (2): „Ein Steuerstundungsmodell im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen. Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die negativen Einkünfte beruhen.“ Das gilt nicht, wenn in der Anfangsphase die Verluste 10 Prozent und weniger vom Kapital ausmachen.
Wenige Tage vor der Kabinettssitzung wurde eine ungewöhnlich knappe Übergangsfrist festgelegt und in dem Entwurf auch bestätigt. Der Vertrauensschutz von Anlegern auf die Gültigkeit der alten steuerlichen Regelung endet mit dem Tag, an dem dieses Gesetz vom Kabinett verabschiedet wurde, also am 4. Mai diesen Jahres. Auch wenn niemand weiß, ob dieser Gesetzentwurf jemals Gesetz wird, muss man derzeit davon ausgehen, dass dieser Termin auch im weiteren Verlauf der Gesetzgebung maßgebend bleiben wird.
Betroffen von der geplanten Gesetzesänderung sind vor allem Medienfonds, die Geld für Filmproduktionen einsammeln. Solche Projekte machen erst einmal Verluste. Der Film muss produziert werden, bevor Einnahmen fließen. Und auch dann sind Gewinne nicht garantiert. Aber auch für die taz Entwicklungs KG mit ihren Geschäftsbereichen taz-nord, taz-nrw, Le Monde diplomatique und digitaz hat diese geplante Änderung des Steuerrechts fatale Folgen, heißt: kein Verlustabzug mehr in 2005 und darüber hinaus für alle Kommanditisten, die rechtswirksam nach dem 5. Mai 2005 beitreten. Die Werbung für neue Kommanditeinlagen wurde sofort eingestellt. Damit ist die gesamte Zukunft der taz Entwicklungs KG in Frage gestellt. Für die schon vor dem 5. Mai 2005 beigetretenen Kommanditisten bleibt die alte steuerliche Regel erhalten.
Die taz Entwicklungs KG befindet sich derzeit im dritten Jahr ihrer vierjährigen Investitionsphase. In diesem Jahr sollten planmäßig 1 Million Euro Kommanditkapital eingeworben werden. Ohne weiteres Kapital müssen nun die Investitionsprojekte beim gegenwärtigen Stand eingefroren oder konsolidiert werden.
Derzeit ist noch nicht klar, auf welcher Basis die Projekte der taz Entwicklungs KG fortgeführt werden können. Betroffen ist insbesondere die seit Dezember 2003 erscheinende NRW-Regionalausgabe mit den Standorten Bochum und Köln. Vorstand und Aufsichtsrat der taz-Genossenschaft werden am 23. Juni 2005 über die entstandene Lage beraten. Die Kommanditisten der taz Entwicklungs KG sollen zum 25. Juni 2005 zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung einberufen werden. KARL-HEINZ RUCH
Infos zur taz Entwicklungs KG:Mailen Sie: geno@taz.de oder entwicklung@taz.de – Rufen Sie an: (0 30) 25 90 22 13 Faxen Sie: (0 30) 25 90 26 80