piwik no script img

Autourteil Gericht macht Verkehrswende in der Tucholskystraße rückgängig

Das Durchfahrtsverbot für Autos in der zur Fahrradstraße erklärten Tucholskystraße in Mitte war laut Gericht rechtswidrig. Das teilte das Verwaltungsgericht mit. Seit 2023 haben Rad­fah­re­r:in­nen auf der Tucholskystraße zwischen Torstraße und Oranienburger Straße Vorrang. So hatte es das von den Grünen geführte Bezirksamt durchgesetzt. Lediglich An­lie­ge­r:in­nen sollten den Abschnitt mit Autos befahren dürfen. Der Bezirk stellte allerdings zusätzlich Pfosten auf, um die Durchfahrt der Autos zu verhindern. Begründet wurde das mit einer Entschärfung von Gefahrensituationen, wie das Gericht mitteilte.Dagegen klagten An­woh­ne­r:in­nen und Be­trei­be­r:in­nen von Restaurants, Galerien und Geschäften. Das Gericht entschied nun, das Vorgehen des Bezirks sei nicht zulässig, weil eine Gefahrenlage nicht dargelegt worden sei. Verkehrs- oder Unfallzahlen lägen nicht vor. Die Straßenverkehrsordnung erlaube nur Verkehrsverbote aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, nicht aber wegen stadtplanerischen Erwägungen. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. (dpa) Foto: Jürgen Ritter/imago

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen