Windradstreit in Thüringen

Im Dezember änderten FDP, CDU und AfD im Landtag ein Gesetz, um den Bau von Windrädern im Wald zu erschweren. Die Minderheitsregierung glaubt, dass es nun nicht mehr verfassungsgemäß ist, und klagt

Von David Muschenich

Bei Windkraftanlagen im Wald geht es in Thüringen hoch her. Zuletzt beschloss die Opposition im Landtag strenge Auflagen für den Windradbau – gegen die Stimmen der rot-rot-grünen Minderheitenregierung. Doch die hält die Änderungen „für unvereinbar mit dem Grundgesetz“ und will nun dagegen klagen. Am Dienstagmittag kündigte sie an, sie reiche sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrollklage ein.

Das Regierungskabinett ist überzeugt, nur mit den Waldflächen das Ziel zu erreichen, das der Bund für Windkraft vorgegeben hat: Bis 2032 sollen 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie vorbehalten sein; derzeit ist es weniger als 1 Prozent. Von den 871 Windrädern stehen aktuell 4 auf einer Waldfläche.

Die FDP in Thüringen glaubt, es gehe auch ohne Windräder im Wald. Eine große Mehrheit der Thü­rin­ge­r:in­nen lehne Windkraft im Wald ab, begründet die Partei dies. Die Liberalen hatten die Änderung in den Landtag eingebracht und am 8. Dezember gemeinsam mit den Stimmen der CDU und der AfD beschlossen. Dass die Landesregierung nun eine Normenkontrolle beantragen wolle, habe die FDP nicht überrascht, sagt ein Parteisprecher der taz. Landesvorsitzender Thomas Kemmerich erklärt dazu: „Wir machen Gesetze, Gerichte überprüfen sie. Das ist ein völlig normaler Vorgang.“

Für Windräder im Wald galt schon vorher, dass andere Interessen wie der Naturschutz gegen den Bau abgewogen werden müssen. Zudem muss, wer Wald abholzt, an anderer Stelle aufforsten. Durch die Änderung steht mittlerweile im Gesetz, dass landwirtschaftliche Flächen dafür nicht erlaubt sind. Dadurch bleibt kaum Fläche zum Aufforsten übrig – entsprechend kann auch kaum Wald für Windräder abgeholzt werden.

FDP und CDU standen nicht nur in der Kritik, weil sie das Gesetz gemeinsam mit der AfD verabschiedet hatten. Zum Zeitpunkt der Abstimmung stand noch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes darüber aus, ob das Gesetz Windkraft im Wald pauschal verhindere. Die Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) weigerte sich, das Gesetz auszufertigen, bis das Gutachten im Februar da war. Ergebnis: Kein zwingendes Windradverbot.

Zweifel daran, dass das Gesetz verfassungsmäßig ist, gab es, weil das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 ein Windradverbot in Thüringen kassierte. Bundesländer haben nicht die Kompetenz, Windkraftanlagen im Wald zu verbieten.