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die spielregel

Flintenschießen

Paragraph 3.1.2, Munition (International Shooting Sport Federation):

„Das Gewicht der Schrotladung darf 24,5 Gramm nicht überschreiten. Es sind nur kugelförmige Schrote aus Blei, Bleilegierung oder alternativem Material von maximal 2,6 mm Durchmesser zugelassen. Die Schrote dürfen metallbeschichtet sein. Einschränkungen durch den Wettkampfausrichter/Veranstalter sind zulässig. Schwarzpulver-, Leucht- und Brandpatronen sowie andere Spezialpatronen sind verboten …“

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