Kommentar von Christian Rath zum Urteil über das Klimaschutzgesetz
: Nur mit Zwang

Die Bundesregierung hält ihre eigenen Klimagesetze nicht ein. Das musste sich die Bundespolitik jetzt vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sagen lassen. Das Urteil kommt nicht überraschend. Was die Rich­te­r:in­nen nun offiziell feststellen, ist schon lange bekannt: Die Bundesregierung ist vor allem beim Verkehr und bei Gebäuden im Rückstand.

Das Urteil kommt immerhin günstig. Der Klimaschutz ist massiv unter Druck geraten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro entzog, sind viele Projekte nicht mehr sicher finanziert. Im Haushalt 2024 konkurrieren sie jetzt mit der Ukrainehilfe, der Kindergrundsicherung und anderen Projekten. Das OVG-Urteil erinnert daran, dass Klimaschutz kein verzichtbarer Luxus ist, sondern rechtliche Pflicht.

Allerdings argumentiert das OVG strikt auf Basis des aktuellen Klimaschutzgesetzes. Und die entsprechende Norm dafür will die Ampelkoalition ändern – um solche Urteile nicht nur in der Zukunft, sondern schon in der nächsten Instanz zu vermeiden. Dies ist ein Zugeständnis an die FDP, deren wenig klimaambitionierter Verkehrsminister, Volker Wissing, nicht immer am Pranger stehen soll. Denn nichts wäre mehr geeignet für ein Sofortprogramm als ein Tempolimit. Aber der FDP scheint die Verhinderung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ein genauso heiliges Ziel zu sein wie die Verteidigung der Schuldenbremse.

Doch die aktuelle Haushaltskrise bringt vieles in Bewegung. Vielleicht muss die Koalition auch die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes noch einmal in Frage stellen. Denn die Zustimmung der Grünen erging zu einem Zeitpunkt, als sie die Finanzierung der wichtigsten Klimaprojekte sicher glaubten. Davon kann inzwischen bekanntlich nicht mehr die Rede sein.

Wichtiger als der Pranger für Volker Wissing ist aber natürlich die Finanzierung von Klimaschutz und Modernisierung. So könnten die Grünen (und die SPD, falls ihr Klimaschutz wichtig ist) ihre Zustimmung zum Volker-Wissing-Schutzgesetz an Zusagen der FDP für die nachhaltige Finanzierung des Klimaschutzes knüpfen. Ob diese dann über höhere Steuern, die Abschaffung von FDP-nahen Subventionen oder die Lockerung der Schuldenbremse erfolgt, wäre zweitrangig. Entscheidend ist, dass der Klimaschutz in der Haushaltskrise nicht hinten runterfällt.

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