Aus dem Verkehr gefischt

Bis zu 1.000 FahrerInnen sollen ohne behördliche Genehmigung für Uber, Bolt und Co. durch Berlin fahren. Der Senat will das stoppen

Von Claudius Prößer

Seit Dienste wie Uber das Beförderungsgewerbe aufmischen, gibt es Dauerärger mit den alteingesessenen Dienstleistern. Die Berliner Taxi-Innung beklagt unfaire Konkurrenz, ein Argument lautet: Nicht alle FahrerInnen, die man per App ordert, besitzen überhaupt die Genehmigung zur Personenbeförderung. Auch die Senatsverkehrsverwaltung und das ihr untergeordnete Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) haben das nun als Problem identifiziert und wollen BetrügerInnen das Leben schwerer machen.

Neben rund 4.400 vom Labo genehmigten Mietwagen mit FahrerIn, die bei einer der drei Plattformen Uber, Bolt und Freenow registriert sind, vermutet die Verwaltung von Senatorin Manja Schreiner (CDU) „eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen“ ohne Genehmigung, die sich dennoch über eine der Apps vermitteln ließen. Aufgrund einer groben Schätzung gehe man davon aus, „dass derzeit noch ca. 500 bis 1.000 Fahrzeuge illegal in der Stadt unterwegs sind“.

„Wir arbeiten vertrauensvoll mit dem Labo zusammen“

Uber-Sprecher

Viele dieser Klein- und Kleinstunternehmen legten Uber und Co. gefälschte Unterlagen vor. Zwar habe man schon in der Vergangenheit viele illegal operierende Mietwagen-Unternehmen identifiziert und Bußgelder verhängt („zwischen 90.000 und 550.000 EUR“), ab sofort werde aber „jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das Labo überprüft“. Durch diese behördlichen Vorabkontrollen soll verhindert werden, dass Fahrzeuge und deren HalterInnen einfach in ein anderes Unternehmen „weiterwandern“, wenn sie auffällig werden, so die Senatsverwaltung zur taz.

Im Fall des größten Dienstleisters Uber werden über den Service UberX Mietwagen mitsamt FahrerInnen vermittelt, die als Selbstständige oder Angestellte eines Kleinunternehmens bei der Plattform angemeldet sind. Sie müssen einen P-Schein – die Berechtigung zur Personenbeförderung – besitzen und sind dazu verpflichtet, Regeln wie die „Rückkehrpflicht“ einzuhalten.

Autos von Mietwagen-Anbietern gibt es reichlich in Berlin Fabian Sommer/picture alliance/dpa Foto: Foto:

Die sieht vor, dass die -FahrerInnen nicht wie ein Taxi durch die Stadt cruisen dürfen, sondern an ihren Standort zurückkehren müssen. Das soll den Taxiunternehmen einen Vorteil sichern und die Straßen freihalten. Taxiverbände kritisieren regelmäßig, dass über Uber, Bolt und Co. tätige FahrerInnen sich nicht daran halten. Die Einhaltung der Pflicht ist allerdings schwer kontrollierbar.

Angesichts des aktuellen Vorstoßes zeigt sich Uber kooperativ: „Wir arbeiten schon seit langer Zeit sehr intensiv und vertrauensvoll mit dem Labo zusammen und begrüßen die Initiative“, teilt Sprecher Oliver Mattutat auf Anfrage mit. Für Uber habe „gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität“, durch die jetzt getroffene Vereinbarung könnten „Betrugsversuche noch besser aufgedeckt werden“.