: Hakenkreuz- statt Regenbogenflagge gehisst
NS-Symbol am Bahnhof Neubrandenburg: Staatsschutz ermittelt gegen Unbekannt
Unbekannte haben am Bahnhof Neubrandenburg in der Nacht zum Samstag eine Regenbogenflagge gestohlen und eine verbotene Hakenkreuzflagge gehisst. Nach dem Hinweis eines Passanten stellte die Polizei die Flagge mit dem NS-Symbol sicher, wie eine Polizeisprecherin sagte. Der Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bisher seien keine Hinweise zu der Tat eingegangen, teilte das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Sonntag mit.
Am Bahnhof Neubrandenburg hängen in der Regel drei Flaggen, unter anderem eine Landesfahne von Mecklenburg-Vorpommern und die Regenbogenflagge als Zeichen der Vielfalt und Toleranz. Letztere wurde allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach dort gestohlen – und wieder ersetzt. Die Landesregierung hatte Ende vergangenen Jahres eine neue Beflaggungsverordnung erlassen. Damit wurde das Hissen der Regenbogenfahne ohne Ausnahmegenehmigung möglich.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich empört über die neue Tat. „Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, kritisierte Pegel am Samstag. Er fügte hinzu: „Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“ Aus Neubrandenburgs Stadtverwaltung hieß es: „Dieser Angriff auf die Menschenwürde, Freiheit und Demokratie macht die Notwendigkeit der dauerhaften Präsenz der Regenbogenflagge nur umso deutlicher.“ Es handle sich weder um ein Kavaliersdelikt noch um einen Jugendstreich, sondern um eine Straftat, deren Verursacher „mit aller gebotenen Härte des Gesetzes“ zu ermitteln und zu bestrafen seien. (dpa/epd)
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