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Archiv-Artikel

Kumulieren und Panaschieren

Von TEI

Was in elf von 16 Bundesländern bereits möglich ist, soll in NRW bald auch eingeführt werden: das so genannte „Kumulieren“ und „Panaschieren“ bei Kommunalwahlen. Die Wählerinnen und Wähler der Stadt- und Gemeinderäte können ihre Stimmen dann auf einzelne Bewerber „häufeln“ (kumulieren) oder über mehrere Listen verteilen (panaschieren) und somit personelle Schwerpunkte für die Zusammensetzung der Parlamente setzen. Dabei stehen den Wählern so viele Stimmen zur Verfügung, wie Ratsmitglieder in ihrem jeweiligen Kommunalparlament zu wählen sind.Da Wähler von ihren Stimmen bis zu drei auf einen einzigen Bewerber einer Liste häufeln können, können sie dessen Einzug in den Gemeinde- oder Stadtrat über die im Wahlvorschlag gelistete Reihenfolge hinaus bestimmen. Sie können die Bewerberreihenfolge innerhalb einer Liste verändern. Möglich ist es jedoch auch, die Stimmen über mehrere verschiedene Listen zu verteilen (panaschieren) – auch dabei bleibt die Möglichkeit des Häufelns erhalten. Kreuzen Wähler jedoch nur den Wahlvorschlag einer einzigen Partei oder Wählergruppe an, so fallen automatisch alle Stimmen dieser zu. TEI