: 60 Euro Strafe trotz Ticket
Aktivist*innen demonstrieren vor der BVG gegen den Umgang mit Sozialtickets bei Kontrollen – Sozialsenatorin sichert Regelung zu: Zahlungsaufforderungen sollen zurückgenommen werden
Von Peter Nowak
60 Euro Strafe – trotz Sozialticket!“ steht auf den Plakaten, die Aktivist*innen am Donnerstagnachmittag vor dem Kundenzentrum der BVG in der Holzmarktstraße hochhalten. Sie protestieren dagegen, dass in letzter Zeit Besitzer*innen eines gültigen Sozialtickets und eines Berechtigungsnachweises bei Kontrollen ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen sollten.
„Die Kontrolleure behaupteten, mein Ticket sei nicht gültig, weil die Kundenummer nicht eingetragen war“, erklärte Max gegenüber der taz. Er wandte sich an die „Stadtteilgruppe im Schillerkiez“, die sich wöchentlich im Neuköllner Stadtteilladen Lunte trifft.
„Nachdem wir über Twitter über den Fall informiert hatten, haben sich in kurzer Zeit mehrere Personen gemeldet, die ebenfalls 60 Euro wegen einer nicht eingetragenen Kundennummer zahlen sollten“, erzählt Pia von der Stadtteilinitiative. Die Initiative bereitete daraufhin die Protestaktion vor dem Kundenzentrum vor. In Gesprächen mit den Besucher*innen erfuhren die Aktivist*innen von weiteren Fällen, manche hatten schon die 60 Euro bezahlt.
Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) erklärte der taz auf Nachfrage, sie wisse von den Problemen mit dem Sozialticket. Daher habe sie bei der Landespressekonferenz am 28. März explizit darauf hingewiesen, dass eine fehlende Kundennummer auf einem Sozialticket nicht zu einem erhöhten Beförderungsgeld führen dürfe. Davon gäbe es auch ein Video.
Kipping betonte, dass sich Betroffene, die bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, beim Kundenzentrum melden sollten, damit die Aufforderung zurückgenommen wird. Nur so könne verhindert werden, dass sie Post von Inkassobüros bekommen und die ganze Sache noch teurer werde. Max forderte nicht nur die Rücknahme der Zahlungsaufforderungen. „Dass in Zukunft aus Kulanz noch in Anwesenheit der Kontrolleure ohne Strafe die Nummer nachgetragen werden darf, ist bei den bürokratischen Verwirrungsmanövern das Mindeste“, erklärt er.
Bei Gesprächen mit der BVG sei vereinbart worden, dass die von dem Unternehmen beauftragten Kontrolleure entsprechend geschult werden, betonte Kipping. Dass ist wohl nicht überall angekommen. Zwei BVG-Angestellte aus dem Kundenzentrum erklärten im Gespräch mit einem Mitglied der Stadtteilinitiative, dass ihnen davon nichts bekannt sei.
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