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Archiv-Artikel

2:0 für Raps-Kläger

GEN-RAPS Nach Niedersachsen muss nun auch Schleswig-Holstein offen legen, welche Äcker mit dem genmanipulierten Saatgut Taurus verseucht sind

Zum zweiten Mal haben Bioland und Greenpeace die Offenlegung von verseuchten Ackerflächen erzwungen. Letzte Woche hatte das Verwaltungsgericht Hannover das Land Niedersachsen dazu verurteilt, die Flächen anzugeben, auf denen genmanipulierter Raps ausgesät wurde. Am gestrigen Donnerstag erging ein identisches Urteil vom schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig.

Der Bioland-Verband schätzt, dass in Schleswig-Holstein vor zwei Jahren auf etwa 300 Hektar Raps-Saatgut ausgebracht wurde, das versehentlich mit dem genmanipulierten Saatgut „Taurus“ verseucht war. Nach dem Schleswiger Urteil muss das Landwirtschaftsministerium in Kiel die betroffenen Äcker in das Standortregister einzeichnen lassen, das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geführt wird. „Diese Informationen hätten wir schon viel eher benötigt“, sagt die Geschäftsführerin des Bioland-Landesverbandes, Carola Ketelhodt. Schließlich seien auch konventionelle Raps-Bauern und Imker durch genmanipulierte Pflanzen in ihrer Existenz bedroht. So dürfe Raps keine Genraps-Samen enthalten und genverschmutzter Honig sei unverkäuflich.

Wenig begeistert über das Urteil ist das Kieler Landwirtschaftsministerium. „Wir werden erst die Urteilsbegründung abwarten, dann prüfen wir das“, sagte Sprecher Christian Seyfert am Donnerstag. Ob das Ministerium in Revision gehen werde, sei noch unklar.

Gegen die öffentliche Bekanntmachung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hatte sich der Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) lange mit dem Argument gewehrt, er wolle den Persönlichkeitsschutz der Bauern bewahren. Diese hätten das verseuchte Saatgut schließlich „im guten Glauben“ erworben und ausgebracht. UTA GENSICHEN