Schmatz: Döner ist keine Spezialität
Für das Verwaltungsgericht Berlin ist eine geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss keine Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant. Deshalb könne für den Kläger, einen in der Türkei lebenden Koch, kein Visum für Deutschland erteilt werden, urteilte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (VG 14 K 139.19 V). Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er beantragte beim deutschen Generalkonsulat in Izmir ein Visum. In München wollte er nach eigener Aussage als Spezialitätenkoch in einem Selbstbedienungsrestaurant arbeiten. Das Generalkonsulat lehnte die Erteilung des Visums ab. Begründung: Schnellrestaurants mit Selbstbedienung seien keine Spezialitätenrestaurants. (epd)
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