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Wird die Wahlwiederholung gestoppt?

Beschwerde nimmt erste Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde von 43 Berliner Po­li­ti­ke­r*in­nen gegen die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl hat eine erste Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht genommen. Laut einem Bericht des Tagesspiegel haben die Karlsruher Rich­te­r*in­nen die Beschwerde nicht sofort wegen Unzuständigkeit in einer Ländersache abgelehnt, sondern den Verfahrensbeteiligten bis 10. Januar eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Eine grundsätzliche Entscheidung über eine Annahme des Verfahrens ist damit allerdings noch nicht gefallen.

Mitte Dezember war eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs eingegangen. Das hatte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten zuvor wegen zahlreicher Pannen und „schwerer systemischer Mängel“ für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl hatte der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt. (taz)

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