Drei Tote, vier Jahre Haft

Unter Kokain-Einfluss fährt ein 26-Jähriger in eine Fußgängergruppe. Erst vor dem Urteil entschuldigt er sich

Fast zwei Jahre nach der Todesfahrt von Neumünster, bei der im Januar 2021 drei Menschen starben, hat das Landgericht Kiel ein Urteil gefällt: Vier Jahre und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe für einen einschlägig vorbestraften 26-Jährigen, der sich im Drogenrausch und ohne Führerschein ans Steuer setzte, um in Bordesholm Drogen zu beschaffen. Zugleich ordnete die Kammer am Mittwoch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Möglicherweise kann der Mann schon in zwei Jahren auf Bewährung freikommen. Einen Führerschein darf er erst nach fünf Jahren beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der laut Urteil unter Kokain mit überhöhter Risikobereitschaft und zu schnell fuhr, verlor in einer Rechtskurve die Kontrolle über das Fahrzeug, versuchte noch zu bremsen und erfasst dann doch eine Fußgängergruppe. Eine 30-Jährige, die an diesem Tag Geburtstag feierte, und ihr 34 Jahre alter Lebenspartner starben noch am Unfallort. Beide waren Polizisten. Die jüngere Schwester der Frau erlag zwei Tage später ihren Verletzungen.

Der Angeklagte stieg dem Urteil zufolge unverletzt aus, wirkte aufgelöst, gestand Drogenmissbrauch und auch, ohne Führerschein zu schnell gefahren zu sein. Um die Unfallopfer kümmerte er sich nicht. Dass der Angeklagte in Chats vor dem Unfallgeschehen geäußert habe, er überlege, Menschen umzubringen, ohne erwischt zu werden, hielt das Gericht für „unreifes Geschwätz“. Der Angeklagte war am ersten Prozesstag nicht erschienen und schwieg bei der Verhandlung. Erst vor dem Urteil entschuldigte er sich im Schlusswort bei den Hinterbliebenen. (dpa)