: Abschiebedeal ist zulässig
Ein britisches Gericht billigt das Asylabkommen mit Ruanda
Die britische Regierung hat vor Gericht einen wichtigen juristischen Erfolg errungen in dem Streit über ihren Plan, Asylsuchende ins 6.400 Kilometer entfernte Ruanda auszufliegen. Der High Court in London entschied am Montag, dass das Vorhaben im Einklang stehe mit der Flüchtlingskonvention. Es sei rechtens, dass die Regierung Arrangements mit Ruanda treffe, um Migranten in das ostafrikanische Land zu schicken und dort über deren Asylanträge entscheiden zu lassen. Allerdings habe das Innenministerium die persönlichen Umstände der acht Kläger nicht angemessen berücksichtigt. Das dürfte zu weiteren Prozessen führen. Gleichwohl kündigte Innenministerin Suella Braverman an, die Vorkehrungen so rasch wie möglich voranzutreiben und gegebenenfalls sich gegen weitere juristische Schritte zu verteidigen. Eine Sprecherin Ruandas begrüßte das Urteil. Die britische Regierung hat im Frühjahr einen Vertrag mit Ruanda geschlossen, der vorsieht, einige Migranten, die per Boot oder als blinde Passagiere nach Großbritannien kommen, für die Dauer ihres Asylverfahrens in das zentralafrikanische Land zu verfrachten. Sollten sie Asyl erhalten, müssten sie eher in Ruanda bleiben, als dass sie nach Großbritannien zurückkehren können. London zahlt Ruanda dafür umgerechnet rund 137 Millionen Euro. (afp, rtr)
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