: Versteckte Kamera
Seit drei Wochenenden überwachen Kameras das Freiburger Ausgehviertel Bermudadreieck. Installiert sind sie schon lange. Roland Hefendehl, Professor am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg, hat grundsätzliche Bedenken.
Von Fabian Kienert↓
„Wir stehen an der Seite Freiburgs! In Zeiten, in denen das Sicherheitsgefühl erschüttert wird und einzelne, schwere Straftaten eine ganze Stadt in Atem halten, ist es wichtig, Flagge zu zeigen“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl im März 2017 bei der Unterzeichnung der „Partnerschaft ‚Sicherer Alltag‘ zwischen Land und Stadt Freiburg“. Sie war eine Reaktion auf den sogenannten Dreisammord, den Mord an der Studentin Maria L. durch einen afghanischen Flüchtling Ende 2016. Auch die erst jetzt in Betrieb genommene Videoüberwachung mit 16 Kameras ist ein Teil dieser Partnerschaft. Sie wurde fortgeschrieben, nachdem es im Oktober 2018 in Freiburg erneut zu einer Gruppenvergewaltigung gekommen war.
Nach den beiden Verbrechen wurde in Freiburg von Politik, Polizei und Medien immer wieder vom Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gesprochen, das man verbessern wolle: mit mehr Polizei, mehr kommunalem Ordnungsdienst, mehr Kameras. Neben der repressiven Seite stockte man auch die Straßensozialarbeit etwas auf und führte ein Frauennachttaxi ein. Mit Ausnahme des Frauennachttaxis hätte keine dieser Maßnahmen die besagten Gewalttaten verhindert. Anderes steht im Fokus.
Der stellvertretende Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, Martin Schulz, beschrieb die Aufgaben des Vollzugdienstes gegenüber dem Freiburger Sender „Radio Dreyeckland“ so: „Das Thema ist zum Beispiel aggressives Betteln, das Thema ist Lagern in der Innenstadt, das Thema ist auch Vermüllung in der Innenstadt (…) zum Teil wird’s auch Straßenmusik sein.“
Ob die Verbrechensaufklärung durch diese Sicherheitspartnerschaft verbessert worden wäre, ist fraglich. „Wie hätte der Dreisammord denn über öffentliche Videoüberwachung besser aufgeklärt werden können? Indem die ganze Dreisam mit Kameras von der Innenstadt bis Ebnet (Stadtteil am östlichen Rand Freiburgs, Anm. d. Red.) zugepflastert worden wäre? Dann hätten wir chinesische Verhältnisse“, sagt Roland Hefendehl. Der Professor am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg ist ein scharfer Kritiker der Videoüberwachung.
Anwohner:innen wurden nicht vorab informiert
Nicht das gesamte Dreisamufer, sondern nur wenige Straßenzüge werden überwacht. Dennoch betrifft dies tausende Menschen: Das sogenannte Bermudadreieck ist das Freiburger Ausgehviertel schlechthin, die untere Bertoldstraße liegt auf dem Weg zum Bermudadreieck und verbindet den Hauptbahnhof mit dem Platz der alten Synagoge, der an Wochenenden ebenfalls ein großer Anziehungspunkt ist. Beim Rundgang der Freiburger Polizei, bei dem sie die Kameratechnik der Presse präsentierte, wurde deutlich, dass das Bermudadreieck durch die Kameras nahezu vollständig überwacht wird. Alle, die hier in den Wochenendnächten vorbeikommen, in die Disko oder ins Straßencafé gehen oder auch hier arbeiten, werden überwacht. Die Kameras filmen zwar nicht in Wohnungen, wer aber wann ein Haus verlässt und betritt, kann gut nachvollzogen werden.
Wurden die Anwohner:innen über die Überwachung informiert? „Nein, haben wir nicht“, so die gemeinsame Antwort von Polizeivizepräsident Matthias Zeiser, Polizeidirektor Armin Bohnert und Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter beim Pressetermin am 5. August. Die Schilder, mit denen der gesetzlichen Pflicht nachgekommen wird, über die Videoüberwachung zu informieren, dürften gerade zu den stark frequentierten Abendzeiten trotz Piktogramm eher wenigen Passant:innen auffallen: Sie sind nicht besonders groß, die Schrift ist klein, teils hängen sie ziemlich hoch. Die Kameras sind zudem teilweise so gut versteckt, dass sie für einen normalen Passanten unsichtbar sein dürften.
Kriminologe Roland Hefendehl macht darauf aufmerksam, dass das baden-württembergische Polizeigesetz auf Prävention und nicht auf Aufklärung von bereits begangenen Delikten ausgerichtet sei. Dazu erklärt er: „Bei allen für das Sicherheitsgefühl relevanten Straftaten bringt die Videoüberwachung nichts. Wir müssten ja einen rationalen Kosten-Nutzen-Maximierer haben, der sich sagen würde, ach, da ist eine Kamera und deswegen lasse ich von einer dramatischen Straftat ab, die von hohen Emotionen begleiten ist. So jemand gibt es nicht.“
Und doch reagiert man nicht nur in Freiburg mit Videoüberwachung. Auch in Stuttgart ist die offensichtliche Reaktion auf die sogenannte Krawallnacht im Juni 2020 das Aufstellen von Kameras. Die Sicherheitspartnerschaft zwischen Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg, die in der Folge vereinbart wurde, ist eine Kopie der Freiburger Sicherheitspartnerschaft. Hinzukommen ist lediglich das Haus des Jugendrechts, in dem Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zusammenarbeiten. Sowie ein Haus der Prävention in der Innenstadt, dessen Konzept merkwürdig anmutet, da es gleichzeitig polizeiliche Beratung und Schutzräume für gestresste Jugendliche anbieten will.
Bei der Vereinbarung der Sicherheitspartnerschaft sprach Innenminister Strobl von Zeiten, „in denen das Sicherheitsgefühl einer ganzen Stadt durch einen randalierenden, plündernden Mob erschüttert ist“. Das Sicherheitsgefühl, so Roland Hefendehl, werde von ganz anderen Faktoren beeinflusst: wie etwa der Klimakatastrophe, dem Krieg in der Ukraine oder der Sorge, die Nebenkosten nicht zahlen zu können.
Die rechtliche Grundlage für die Videoüberwachung in Mannheim, in Freiburg oder Stuttgart ist das baden-württembergische Polizeigesetz. Hier heißt es, für diese Art der Überwachung müsse sich die Kriminalitätsbelastung am jeweiligen Ort von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abheben. Die Freiburger Polizei teilt die Stadt deshalb in verschiedene Bereiche auf und erklärt etwa, dass die Straßenkriminalität im Bermudadreieck 6,25 Prozent der Fälle der gesamten Stadt ausmache, obwohl die Fläche des Bermudadreiecks nur 0,15 Prozent des Stadtgebiets sei.
Ob diese Art, eine erhöhte Kriminalitätsbelastung zu errechnen, einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist keinesfalls sicher. Denn die Polizei lässt außen vor, dass die nun überwachten Bereiche gerade an Wochenendnächten von viel mehr Menschen frequentiert werden als der Rest der Stadt. Damit seien laut Roland Hefendehl die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen „gefährlichen Ort“ nicht erfüllt.
Kriminologe empfiehlt: Videoüberwachung abschalten
Die Anforderungen für die Videoüberwachung im baden-württembergischen Polizeigesetz ähneln denen für „gefährliche Orte“: So stuft die Freiburger Polizei nicht nur das Bermudadreieck, sondern auch den Stühlinger Kirchplatz ein, einen bahnhofsnahen Platz, der durch Drogenrazzien eine überregionale Bekanntheit erlangt hat. Am 19. April 2021 wurde hier ein Student kontrolliert. Er fragte nach dem Grund und erhielt von der Polizei die Antwort: Er sei kontrolliert worden, weil er an „dem Schwarzen“ vorbeigegangen sei. Der Kontrollierte selbst war keine Person of Color, sondern ein weißer Jurastudent. Er klagte gegen seine Personenkontrolle mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit der „gefährlichen Orte“ im baden-württembergischen Polizeigesetz gerichtlich überprüfen zu lassen. Obwohl die Freiburger Polizei angab, dass er genau um 17:53 Uhr kontrolliert wurde, erklärte sie im juristischen Verfahren im Frühjahr 2022, dass sie nicht mehr rekonstruieren könne, welche Beamten die Kontrolle durchgeführt hätten und sie deshalb die Rechtswidrigkeit anerkenne.
Mit dem juristisch seltenen und für Laien unverständlichen Anerkennungsurteil ging die Freiburger Polizei einer gerichtlichen Prüfung aus dem Weg. Eine solche hätte durchaus Auswirkung auf polizeiliche Einsatz- und Überwachungsmöglichkeiten in anderen baden-württembergischen Städten wie Mannheim oder Stuttgart haben können. Das könnte auch der Fall sein, falls jemand gegen die Kamerabeobachtung in der Freiburger Innenstadt klagt. Berechtigt dazu wären alle, die sich in der überwachten Zeit im besagten Bereich aufhalten. Sogar wenn die Kameras ausgeschaltet sind, erklärt Roland Hefendehl, liege ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Ein Gefühl des Beobachtetseins kann eine Verhaltensanpassung nach sich ziehen.
Abgesehen von der Frage, ob das baden-württembergische Polizeigesetz verfassungskonform ist oder nicht, hat der Kriminologe Roland Hefendehl grundsätzliche Bedenken: „Ich plädiere dafür, die Videoüberwachung umgehend abzuschalten, es handelt sich um sinnfreien Aktionismus mit erheblichen Nebenwirkungen.“
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