: Warnung vor Mehrheit ohne Mehrheit
BUNDESTAG Verfassungs-gericht verhandelt über das Wahlgesetz
KARLSRUHE apf/taz | Vor dem Bundesverfassungsgericht haben sich die Regierungs- und Oppositionsparteien am Dienstag einen heftigen Schlagabtausch über das Wahlrecht geliefert. SPD und Grüne warnten in der Verhandlung über die von ihnen eingereichten Klagen vor einer Mehrheit im Bundestag ohne tatsächliche Mehrheit der Wählerstimmen. Dies würde eine „Staats- und Verfassungskrise“ bedeuten, sagte der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Volker Beck (Grüne) sprach von einer „Methode der Mehrheitssicherung um jeden Preis“. Dagegen verteidigte der CDU-Abgeordnete Günter Krings das Gesetz als ausgewogenen Kompromiss. Das neue Wahlrecht war mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet worden und trat erst im Dezember 2011 in Kraft – fünf Monate nach Ablauf einer 2008 vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist.
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