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Archiv-Artikel

Zahlen unter Vorbehalt

Gegen die Verwaltungsgebühren klagt der AStA der Uni

Von sun

Der „Verwaltungskostenbeitrag“ von 50 Euro, der für das kommende Semester zusätzlich zu den Studiengebühren anfällt, sollte unter Vorbehalt gezahlt werden. Dazu ruft der AStA der Uni Hamburg auf, da zwei Mitglieder vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gebühren klagen. Studierende, die auf ihrem Überweisungsträger kenntlich machen, dass sie „unter Vorbehalt“ zahlen, bekommen den Betrag bei erfolgreicher Klage zurück.

„Die Verwaltungsgebühren sind nichts anderes als eine versteckte Einführung von Studiengebühren“, kritisiert AStA-Vorsitzende Janna Schumacher. Obgleich der Verwaltungsaufwand reduziert und die staatliche Zuweisung um 2,25 Millionen Euro gesenkt wurden, treibe die Stadt auf Kosten der Studierenden Gebühren ein. Diese würden „in unnötige Prestigeprojekte wie die neue Elbphilharmonie investiert“. sun