Sylvia Sonnemann Der Miethai: Mieterhöhung überprüfen
Der Anstieg der Hamburger Mieten um durchschnittlich 7,6 Prozent in den vergangenen zwei Jahren bestimmt noch immer den Beratungsalltag unseres Mietervereins. Ein erstes Fazit der Beratungen ergibt: Ein Drittel der Mieterhöhungen war unwirksam und ein weiteres Drittel nur zum Teil berechtigt. Überprüfen lohnt sich! Mieter*innen können manches einfach selbst prüfen:
Ist seit der letzten Erhöhung mindestens ein Jahr verstrichen? Wenn ja, dann wurde die Wartefrist eingehalten.
Wie hoch war die Nettokaltmiete drei Jahre vor der nun begehrten Erhöhung? In Hamburg darf der Anstieg in diesem Zeitraum höchstens 15 Prozent betragen.
Wurden Baualter, Größe, Ausstattung und Wohnlage zutreffend genannt? Es zählt das korrekte Baualter der Wohnung, das etwa bei Dachgeschossausbauten vom Baualter des Hauses abweichen kann. Und Modernisierungen führen in aller Regel nicht dazu, dass die Wohnung als neu gebaut gilt. Bei der Größe zählt die tatsächliche Fläche – nicht die, die im Mietvertrag steht. Und bei der Ausstattung von Heizung und Badezimmer ist nur zu berücksichtigen, was die Vermietung bereitstellt.
Sylvia Sonnemann ist Geschäftsführerin vom Verein „Mieter helfen Mietern“, Bartelsstraße 30, Hamburg, ☎ 040-431 39 40, www.mhmhamburg.de
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