Schwelende Konflikte: Nicht alles Gold was glänzt

Der Streit schwelt in der Max-Planck-Gesellschaft schon seit längerem. Streitpunkte sind Führungsdefizite und Mobbing­vorwürfe.

Benjamin List und Klaus Hasselmann mit ihrem Nobelpreismedaillien.

Konflikte an der Basis, Glanz an der Spitze: Nobelpreisträger Benjamin List und Klaus Hasselmann Foto: Tobias Schwarz/afp Pool/ap

BERLIN taz | „Noblesse oblige“. Den beiden Nobelpreisträgern der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Klaus Hasselmann für Physik und Benjamin List für Chemie, wurde die Wissenschaftsauszeichnung in dieser Woche im Berliner Harnack-Haus festlich überreicht. Die traditionelle Übergabe durch den schwedischen König in Stockholm hat die Coronapandemie im zweiten Jahr in Folge verhindert. Wissenschaft ist ein scharfes Schwert, aber nicht immer siegreich.

Während es oben funkelt, ist an der Basis der renommierten Forschungsorganisation nicht alles Gold was glänzt. Seit Jahren schwelen in den Instituten Konflikte um Mitarbeitermobbing und Führungsdefizite des Leitungspersonals, die jetzt erneut wieder aufgebrochen sind. Der aktuelle Fall spielt am Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte in Jena, wo die kanadische Archäologin Nicole Boivin Ende Oktober von MPG-Präsident Martin Stratmann von ihrem Direktorenposten abgesetzt wurde.

In dieser Funktion hatte sie fünf Jahre lang grundlegende Forschungen über die Evolution des Menschen durchgeführt und unter anderem mit ihrem Team herausgefunden, dass die negativen Umwelteinflüsse des Homo sapiens schon vor der Sesshaftwerdung im Neolithikum stattfanden. So wurde bereits im späten Pleistozän etwa in Neuguinea bewusst der Regenwald verbrannt oder abgeholzt – Spuren eines frühen „Geoengineering“, was heute mit dem Begriff „Anthropozän“ verbunden wird.

Die wissenschaftlichen Leistungen Boivins spielten für die Degradierung keine Rolle, sondern der Umgang mit ihren Untergebenen. Schlechte Behandlung junger Wissenschaftler und die Aneignung wissenschaftlicher Ideen von Kollegen, so lauteten die Vorwürfe, die zunächst mehrjährige interne Untersuchungen der MPG-Zentrale in München auslösten. Boivin ihrerseits bestritt alle Vorwürfe und wehrte sich gerichtlich gegen die Herabstufung.

Der Fall zog schnell internationale Kreise. In einem offenen Brief protestierten 145 Wissenschaftlerinnen gegen das Verfahren und forderten die MPG auf, „ihren Umgang mit weiblichen Führungskräften zu überprüfen“. Es sei ungerecht, wenn Frauen in Leitungspositionen kritischer beurteilt würden als Männer und dementsprechend Vorwürfe von Fehlverhalten gegenüber weiblichen Führungskräften viel häufiger bekannt gemacht und geahndet würden als bei ihren männlichen Kollegen, so das Protestschreiben. Damit wurde der Führungskonflikt um einen „Gender-Bias“ aufgeladen, der sich auch in Berichterstattungen der international führenden Wissenschaftsmagazine Science und Nature fortsetzte.

Konflikte mit Be­treue­r*in­nen

Die MPG-Zentrale widersprach zwar dieser Darstellung. „Wir können nicht bestätigen, dass mehr Frauen als Männer belastet werden“, erklärte Max-Planck-Sprecherin Christina Beck. „In den vergangenen zehn Jahren wurde genau zwei Di­rek­to­r*in­nen wegen nichtwissenschaftlichen Fehlverhaltens ihre Leitungsfunktion entzogen – dies betraf einen Mann und eine Frau“, äußerte sich die Sprecherin gegenüber dem Wiarda-Wissenschaftsblog.

Aber das Doktorandennetzwerk der MPG „PhDnet“ hielt mit einer eigenen Erhebung dagegen. „Innerhalb der MPG mussten sich in den letzten Jahren vier von 54 Direktorinnen offiziellen und öffentlichen Mobbingberichten und ihren Folgen stellen“, fassten die Nachwuchsforscher zusammen. „Bei den männlichen Direktoren traf dies nur auf einen von 250 zu.“

Nach einer neueren Umfrage unter den 5.000 Doktoranden gaben 13 Prozent an, dass sie „Konflikte mit ihren direkten Betreuenden (nur Direktor*innen) erlebt“ hätten, und dies sowohl bei weiblichen wie auch bei männlichen Betreuenden. „Erstaunlich ist“, so das Max-Planck-PhDnet weiter, „dass 8,7 Prozent der Promovierenden den Konflikt melden, wenn es sich um eine Direktorin handelt, während dies nur auf 3,4 Prozent der Promovierenden mit männlichen Betreuenden zutrifft“.

Anfang der Woche ist die Causa Boivin auch vor Gericht angekommen. Das Landgericht Berlin gab dem Antrag der Wissenschaftlerin auf einstweilige Verfügung statt. Danach darf die MPG „die Entscheidung des Präsidenten über die Abberufung von Frau Boivin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht vollziehen“, heißt es in dem Urteil. Das habe sich ausschließlich auf „Verfahrensfragen“ bezogen, betont die MPG. Die inhaltlichen Vorwürfe kommen später zur Verhandlung.

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