Urteil im Prozess gegen militante RAZ: Beihilfe zu Brandstiftung

Im einst groß gestarteten Prozess gegen die Revolutionären Aktionszellen gibt es ein Urteil. Der einzige Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe.

RAZ-Schriftzug und Polizeiabsperrband

RAZ-Schriftzug am Haus der Wirtschaft Foto: dpa

BERLIN taz | Über den Angeklagten wisse das Gericht so gut wie nichts, stellte der Richter in seiner Urteilsverkündung fest. Eisern hatte Cem K., ein 46-jähriger in Braunschweig geborener türkischer Staatsbürger, während des Prozesses gegen ihn geschwiegen. Was K. beruflich macht, wie er politisch eingebunden ist – all das blieb im Verborgenen. Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass K. vor mehr als zehn Jahren als Teil der linksmilitanten Gruppierung Revolutionäre Aktionszellen (RAZ)/ Revolutionäre Linke (RL) Beihilfe zu zwei Brandanschlägen geleistet habe.

Ein Jahr und sechs Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, dazu 360 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das ist das Urteil in einem Verfahren, das einmal groß gestartet war. Gegen ursprünglich neun Beschuldigte hatte die Bundesanwaltschaft einst ermittelt. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Doch alle Vorwürfe fielen in sich zusammen, lange passierte nichts; nur K. blieb als Angeklagter übrig, als die Berliner Staatsanwaltschaft 2018 das Verfahren übernahm. Mit dem Urteil des Landgerichts vom Mittwoch dürfte die juristische Aufarbeitung des Komplexes RAZ/RL ihr Ende gefunden haben.

Für den Richter stand fest: Hinter RAZ und RL steckte dieselbe abgeschlossene, etwa zehnköpfige Gruppe, die auch die Szenezeitschrift Radikal herausgab: eine antiimperialistische Zelle, die das Ziel verfolgte, den Staat zugunsten einer kommunistischen Gesellschaft zu überwinden.

Außerdem habe es sich bei ihr um die Nachfolgeorganisation der militanten Gruppe (mg) gehandelt, die in den Nullerjahren 25 Anschläge verübt und sich 2009 in einem Beitrag in der Radikal für aufgelöst erklärt hatte. Drei ihrer Mitglieder waren 2007 festgenommen und später wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Ohne Bekennerschreiben „sinnlos“

Die RAZ, die 2009 erstmalig in Erscheinung trat, soll innerhalb von eineinhalb Jahren fünf Brandanschläge begangen, dazu Drohschreiben mit Patronen an drei Personen verschickt haben, darunter an den damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Gefahr für Menschen sei von den Anschlägen keine ausgegangen. Zu allen Taten habe die Gruppe Selbstbezichtigungsschreiben verfasst, um diese ideologisch zu rechtfertigen. Ohne diese wären die Anschläge sinnlos gewesen, so der Richter.

K. wurde die Beteiligung an den Anschlägen auf das Haus der Wirtschaft im Februar 2010 sowie auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding im April 2011 vorgeworfen, bei denen ein Gesamtschaden von 57.000 Euro entstanden war. Eine direkte Tatbeteiligung sah das Gericht nicht – bei keinem der Anschläge fanden sich Zeugen oder verwertbare Spuren.

Eine Beteiligung am Anschlag auf das Haus der Wirtschaft konnte das Gericht nicht nachweisen, auch weil sich sämtliche Zeugen des Verfassungsschutzes an nichts erinnern konnten.

Für die letzten beiden Anschläge aber hätten die Indizien ergeben, dass K. ein Kommuniqué per Mail an eine Reihe von Redaktionen geschickt und dies den Tatausführenden auch im Vorfeld zugesagt hatte. Am Vormittag nach den nächtlichen Anschlägen war K. zunächst von einem Zivilbeamten dabei beobachtet worden, wie er mit einem Laptop die Wohnung verlassen hatte, später, wie er mit der S-Bahn nach Altglienicke fuhr und dort Zettel entsorgte. Auf diesen: die Anleitung für die Verschickung von Bekennerschreiben und die Adressen der Redaktionen – in derselben Reihenfolge, wie sie auch in der Mail auftauchten.

K.s Anwälte Ulrich von Klinggräff und Sven Lindemann hatten auf Freispruch plädiert. Die etwa zwei Dutzend Unterstützer konnten sich dennoch freuen, als K. das Gericht als freier Mann verließ.

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