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Schulgeld vom Bund

Bund und Länder haben sich am 6. September darauf verständigt, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und die hierfür notwendige Finanzierung des Auf- und Ausbaus zusätzlicher Kapazitäten in den Ländern zu finanzieren: zu mindestens 30 Prozent aus Landesmitteln, der Bund steuert bis zu 70 Prozent bei. Die Eigenmittel freier Schulträger – etwa Waldorfschulen – sind auf den Finanzierungsanteil der Länder anrechenbar. Entschieden vorher die Länder, ob ein freier Träger die Bundesmittel für den Ganztagsausbau erhalten kann oder eben nicht, ist jetzt klar geregelt, dass im Falle freier Träger dieser die Eigenmittel selbst stellen kann, um den Bundeszuschuss zu erhalten.