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Erzbischof darf nicht zurücktreten

Der Papst lehnt das Rücktrittsgesuch von Stefan Heße ab – trotz schlecht aufgearbeiteter Missbrauchsfälle

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße soll im Amt bleiben. Papst Franziskus habe entschieden, das Rücktrittsgesuch Heßes im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln, in dem Heße bis 2015 tätig war, nicht anzunehmen, teilte die Apostolische Nuntiatur am Mittwoch in Berlin mit.

Heße hatte Papst Franziskus am 18. März seinen Amtsverzicht angeboten und damit auf ein Rechtsgutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln reagiert. In der Studie waren Heße Pflichtverletzungen während seiner Zeit als Hauptabteilungsleiter Personalseelsorge und Generalvikar im Erzbistum Köln vorgeworfen worden.

Der Papst zweifelt die Ergebnisse der Untersuchung nicht an. Sie habe aber nicht ergeben, dass diese Fehler „mit der Absicht begangen wurden, Fälle sexuellen Missbrauchs zu vertuschen“. Der Papst sagt also: Heße hat Fehler gemacht – aber es war doch alles keine Absicht.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, begrüßte die Entscheidung. Damit ende „eine schwierige Zeit der Ungewissheit“. Von vielen Seiten kommt allerdings schwere Kritik. Die Reformbewegung „Wir sind Kirche“ fragt sich, „wofür Menschen in kirchlichen Leitungsdiensten dann überhaupt noch zur Verantwortung gezogen werden“. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisiert: „Für die Opfer sexualisierter Gewalt ist dies ein Schlag ins Gesicht.“ Der Theologe Daniel Bogner spricht von einem „verhängnisvollen Signal“. Heße selbst stellt sich auf einen schwierigen Neustart ein: „Mir ist durchaus bewusst, dass es nicht unbedingt leicht sein wird, meinen Dienst wieder aufzunehmen“, sagte er am Mittwoch in Hamburg. (dpa/afp)

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