Schadenersatz für VW-Kundin

BGH spricht Käuferin Geld zu, die ihr Auto behalten wollte

Wer einen VW Diesel mit manipulierter Software gekauft hat, dem kann Schadenersatz zustehen – auch wenn er sein Auto behält. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag, dass einer Passat-Käuferin ein sogenannter kleiner Schadenersatzanspruch zustehe. Dabei geht es um die Wertminderung des Fahrzeugs.

Die Klägerin hatte kurz vor Bekanntwerden des Dieselskandals einen gebrauchten Passat gekauft. Dieser hatte einen manipulierten Dieselmotor. Vor dem Landgericht Rottweil klagte sie dann auf den Ersatz des Minderwerts ihres Autos und beantragte außerdem die Feststellung, dass VW ihr darüber hinausgehende Schäden ersetzen müsse, die aus der Manipulation resultierten. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht Stuttgart sprach ihr aber den kleinen Schadenersatz zu.

Dagegen legten die Klägerin und VW Revision beim BGH ein. Beide Revisionen blieben ohne Erfolg. VW sei zu Schadenersatz verpflichtet, erklärte der BGH. Die Klägerin könne das Auto zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Sie könne das Auto aber auch behalten und den Betrag verlangen, um den sie das Auto zu teuer erworben habe. (Az. VI ZR 40/20) (afp)