piwik no script img

NSU-Urteile und Revisionen

BGH will nächste Woche mitteilen, ob NSU-Strafurteile Bestand haben

Von Christian Rath

Am kommenden Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) kundgeben, ob die Strafurteile gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und einige Helfer des NSU bestehen bleiben. Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde. Die NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich 2011 selbst.

Das Oberlandesgericht München verurteilte im Sommer 2018 Beate Zschäpe als Mittäterin der Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, vor allem weil sie 2011 die Bekenner-CDs verschickte. Wegen Beihilfe zu Mord wurden auch Ralf Wohlleben (10 Jahre) und Holger Gerlach (3 Jahre) verurteilt. André Eminger erhielt 2,5 Jahre Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sie legten jeweils Revision ein.

Am kommenden Donnerstag wird der BGH seine Entscheidungen über die Revisionen der Angeklagten veröffentlichen. Es wird also selbst im Fall Zschäpe keine mündliche Revisionsverhandlung geben. Dabei war die Verurteilung von Zschäpe als Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt angesichts ihrer relativ geringen Tatbeiträge keine Selbstverständlichkeit. Die Anwälte hatten auf Beihilfe plädiert.

Nur im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte ursprünglich 12 Jahre Haft (statt der verhängten 2,5 Jahre) beantragt, weil sie davon ausging, dass Eminger schon recht früh von den Mordanschlägen des NSU wusste. Bei Revisionen der Bundesanwaltschaft zulasten eines Angeklagten ist stets eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Der Termin wird wohl nächste Woche bekannt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen