: Im Zweifel für die Grundrechte
FLUGHAFEN Flugroutengegner sind nach Verhandlung in Leipzig ernüchtert. Nun erwägen sie den Gang vors höchste Gericht
Dem höchsten deutschen Gericht stehen möglicherweise weitere Klagen zum Hauptstadtflughafen ins Haus. Anwohner-Anwälte erwägen den Gang zum Bundesverfassungsgericht für den Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht ihre Klagen abweist. Das Leipziger Gericht war in dieser Woche der Frage nachgegangen, ob die Bürger jahrelang über die Belastungen durch den neuen Flughafen getäuscht wurden. Die Kläger wollen den Planfeststellungsbeschluss kippen. Das Urteil dazu wird am 31. Juli fallen.
Die Leipziger Verhandlung vom Dienstag und Donnerstag hatte Betroffene enttäuscht. Sie wollten belegen, dass das brandenburgische Verkehrsministerium sie bei den Flugrouten gemeinsam mit der staatlichen Flughafengesellschaft getäuscht hätten. Ministerium und Betreiber weisen diesen Vorwurf allerdings zurück, das Gericht gab wenig Aussicht auf einen Erfolg der Klagen.
Bleiben die Richter bei ihrer ablehnenden Haltung, spreche vieles für eine Verfassungsklage, teilten die Anwälte Mathias Hellriegel und Philipp Heinz am Donnerstag in Berlin mit. Zunächst seien aber das Urteil und seine Begründung abzuwarten.
Das Gericht hatte argumentiert, dass die Betroffenen schon 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können – ungeachtet der Tatsache, dass damals noch keine Flugrouten über ihren Häusern geplant waren. Die Anwälte sehen darin Anhaltspunkte dafür, dass das Gericht das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzen könnte. (dpa)