: Gegenwind für Apple
Die EU-Kommission legt dem IT-Konzern eine Benachteiligung von Wettbewerbern zur Last. Das Verfahren könnte zum Präzedenzfall werden
Die EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store auf iPhone und iPad vor. Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nach einer Beschwerde des Marktführers Spotify.
Die Brüsseler Behörde sieht unter anderem ein Problem in der Regel, dass die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Spotify findet es unfair, dass für Apple bei seinem Konkurrenz-Musikdienst wegen dieser App-Store-Abgabe beim gleichen Abo-Preis mehr Geld übrig bliebe. Dabei könne nicht auf eine andere Möglichkeit ausgewichen werden, Apps auf den Geräten zu installieren. „Apple hat ein Monopol“, sagte Vestager mit Blick auf den App Store.
Setzt sich die EU-Kommission durch, würde dies das Geschäftsmodell von Apple für den App Store auch bei anderen Diensten infrage stellen. „Es wird nicht das letzte Verfahren sein, bei dem es um den App Store geht“, betonte Vestager. Die Kommission nehme auch den Wettbewerb bei E-Books und Spiele-Apps unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter zeigten sich besorgt, dass Nutzer von Apple-Geräten höhere Preise für Musikstreaming-Abos bezahlen müssten oder einige Abonnements nicht in ihren Apps kaufen könnten. Sie kamen in ihren vorläufigen Feststellungen auch zu dem Schluss, dass Apple eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Anwendungen im App Store habe. Der Konzern sei zugleich „Torwächter“ und Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music, so Vestager.
Apple konterte: „Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb.“ Spotify wolle „alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen“. Spotify begrüßte die Entscheidung der Kommission. Sie sei „ein entscheidender Schritt, um Apple für wettbewerbswidriges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen“.
Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren Technologie-Plattformen unter die Lupe. Gegen Google verhängte Vestager in drei Verfahren Bußgelder von insgesamt 8,25 Milliarden Dollar. (dpa)
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