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KOMMENTAR: GERNOT KNÖDLER ÜBER ALKOHOLVERBOTEEine schlechte Notlösung

Ein Alkoholverbot ist in Wirklichkeit ein Ausdruck der Fantasielosigkeit

Der Versuch, zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholverbote auszusprechen, krankt daran, dass er ein Mittel zum Zweck ist. Der Alkohol-Konsum auf offener Straße soll verboten werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten – vielleicht auch nur, um unappetitliche Szenen an prominenten Orten zu vermeiden. Dabei werden Rechtsgrundsätze verletzt.

Das beginnt schon mit dem Problem, festzustellen, ob ein erhöhtes Maß an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tatsächlich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Allein, dass ein großer Prozentsatz der von der Polizei gefassten angeblichen Täter alkoholisiert war, sagt noch gar nichts, solange man nicht weiß wie viel Prozent aller Leute, die zu später Stunde Party machen, einen gehoben haben.

Dazu kommt in Kneipenviertel ein Gerechtigkeitsproblem: Dem, der billig draußen trinkt, kann nicht einfach unterstellt werden, dass er mehr zu Randale neigt als der Kneipen-Trinker. An den „Trinker-Treffs“ wiederum liefe das auf ein Sonderrecht für bestimmte Gruppen hinaus. Ob von den Draußen-Trinkern eine Gefahr ausgeht, ist wiederum entscheidend für die Frage, ob ein Alkoholverbot verhältnismäßig ist.

Wer ein Ordnungsproblem hat, sollte versuchen, nach anderen Lösungen zu suchen. Ein Alkoholverbot mag sich nach Handlungsfähigkeit anhören. In Wirklichkeit ist es ein Ausdruck der Fantasielosigkeit.

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