Neues Gesetz in Spanien: Aktive Sterbehilfe wird möglich

In Spanien ist es Patienten mit schweren Krankheiten künftig erlaubt, Sterbehilfe zu beantragen. Das Gesetz gilt als weitreichend.

Spanien: Befürworter und Gegner des Sterbehilfegesetzes am Donnerstag vor dem Parlament in Madrid Foto: Susana Vera/reuters

MADRID taz | Das spanische Parlament hat am Donnerstag in zweiter Lesung ein Sterbehilfegesetz endgültig verabschiedet. Erst vor einer Woche hatte es im Senat die Einsprüche der konservativen Partido Popular (PP) und der rechtsextremen Vox überwunden. Das Gesetz zum selbstbestimmten Ableben, das von allen übrigen Parteien unterstützt wird, tritt im Juni in Kraft.

Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Kolumbien das sechste Land, in dem die Euthanasie legalisiert wird. In Teilen der USA ist Sterbehilfe ebenfalls erlaubt, in Neuseeland soll sie im Herbst legalisiert werden.

Das spanische Gesetz soll eine „legale, systematische, ausgewogene und garantierende Antwort“ auf eine gesellschaftliche Debatte bieten, heißt es im Vorwort. In der Vergangenheit hatten immer wieder Fälle, in denen Angehörige trotz Verbots Sterbehilfe leisteten und dafür strafrechtlich verfolgt wurden, für Schlagzeilen gesorgt. Das Gesetz entkriminalisiert den Tod deshalb in „bestimmten Fällen, die klar definiert sind und ausreichenden Garantien unterliegen, die die absolute Entscheidungsfreiheit gewährleisten und jeglichen Druck von außen ausschließen.“

Patienten, die unter schweren, unheilbaren Krankheiten leiden, können Sterbehilfe beantragen. Die Krankheit muss sich „direkt auf ihre körperliche Autonomie und ihre Aktivitäten im täglichen Leben auswirken, so dass sie nicht für sich selbst sorgen können“ oder sie muss „ständiges und unerträgliches körperliches oder geistiges Leiden, ohne die Möglichkeit einer Erleichterung“ hervorrufen.

Gesetz in Portugal zurückgewiesen

Die jeweiligen Entscheidungen werden noch zu gründende regionale Spezialistengremien treffen. Behandelnde Ärzte genießen das Recht, sich aus Gewissensgründen zu weigern, sich an der Sterbehilfe zu beteiligen. Das neue Gesetz gilt als eines der weitreichendsten seiner Art.

Für die rechte Opposition und die katholische Kirche ist es ein „Tötungsgesetz“. Während die Vox der Regierung vorwirft, damit Altersheime in „eine Industrie des Todes“ verwandeln zu wollen, spricht die PP von „Stigmatisierung“. Alte, kranke und behinderte Menschen würden eingeladen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Sie kündigten an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Dies ist dank der Weigerung der PP, die Zusammensetzung im Einvernehmen mit der Koalitionsregierung aus Sozialisten und Linksalternativen zu erneuern, seit Jahren mehrheitlich konservativ besetzt.

Im benachbarten Portugal haben die obersten Richter bereits gesprochen und zu Wochenbeginn ein ähnliches Gesetz der Linksregierung ans Parlament zurückverwiesen. Der Präsident, der Konservative Marcelo Rebelo de Sousa, hatte von seinem Veto Gebrauch gemacht.

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