: Alle wollen Daten
Der Datenschutz leide in der Pandemie, so die Datenschutzbeauftragte. Vor allem bei Gesundheitsdaten befürchtet sie Diskriminierung
Von Philipp Nöhr
Während der Coronapandemie wurde der Datenschutz mehrfach missachtet. Dies teilte die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Imke Sommer, am Donnerstag bei der Veröffentlichung des Jahresberichts zum Datenschutz mit.
Konkret warnte Sommer vor einem zu sorglosen Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten in der Pandemie, der sich langfristig normalisieren könnte. „Das, woran wir uns jetzt gewöhnen, kriegen wir ganz schlecht aus unseren Köpfen wieder raus“, so die Datenschutzbeauftragte. Sie befürchtet „eine Art Dammbruch“, wenn jetzt keine öffentliche Diskussion über die Regelung von Gesundheitsdaten geführt werde. Dies sei beispielsweise die Information, ob jemand geimpft ist oder sich schon einmal mit dem Coronavirus infiziert hatte.
Es sei wichtig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die nur für den Zeitraum der Pandemie gelten. Nach der Pandemie müsse mit Gesundheitsdaten grundsätzlich vorsichtiger umgegangen werden – ansonsten bestehen hohe „Diskriminierungspotenziale“, beispielsweise wenn Gaststätten auf Grundlage von Gesundheitsdaten über den Einlass von Kund:innen entscheiden dürften.
Die Datenschutzbeauftragte erreichten 2020 laut Bericht zwar ähnlich viele Beschwerden wie im Vorjahr, doch es gab allein 21 Beschwerden über öffentlich einsehbare Gästelisten in der Gastronomie; teils wurde laut Behörde sogar die persönliche Mobilnummer von einer Servicekraft für die private Kontaktaufnahme genutzt.
Um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, sei auch „gut gemachte Digitalisierung“ ein Schlüssel. So könnten sich viele Probleme der „Zettelwirtschaft“, wie sie beispielsweise bei öffentlichen Gästelisten auftraten, bei der Nutzung einer App erübrigen. Grundsätzlich appellierte die Datenschutzbeauftragte daran, dass auch in der Pandemie „nicht nach anderen Daten gefragt werden sollte als nach denjenigen, die notwendig sind, das Ziel zu erreichen“. Es brauche daher insbesondere in der Pandemie „die Ruhe des Rechtsstaates“, um den Datenschutz als Grundrecht zu bewahren.
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