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Jagdschein auf Widerruf

126 Jäger haben einen Eintrag beim niedersächsischen Verfassungsschutz

Von Nadine Conti

Eigentlich sollte seit Februar in Niedersachsen jeder Antrag auf einen neuen Jagdschein von einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz begleitet werden. So sieht es das neue Waffengesetz vor. Es war verschärft worden, damit Extremisten nicht so leicht an Waffen kommen.

Doch weil zum neuen Jagdjahr Zehntausende Anträge abgearbeitet werden mussten und gleichzeitig die Software noch nicht entsprechend programmiert war, behalf sich das Landwirtschaftsministerium, das zuständig ist, mit einer Behelfslösung. Die Jäger sollten schriftlich versichern, dass sie keine Extremisten sind und beim Verfassungsschutz nichts gegen sie vorliegen könne. In mindestens 126 Fällen stimmt das aber wohl nicht. So viele Treffer hat die nachträgliche Prüfung bis jetzt in den Datenbanken des Verfassungsschutzes zutage gefördert. 62.792 Abfragen gab es insgesamt.

„Zwei Drittel der Vorgänge entstammen dem Phänomenbereich Rechtsextremismus/Reichsbürger, zwölf Prozent sind dem Bereich Salafismus/Islamismus zuzurechnen und weitere zehn Prozent dem Phänomenbereich Ausländerextremismus“, erklärte das niedersächsische Innenministerium auf Anfrage der Grünen.

Das unterstreiche einmal mehr, wie gefährlich die rechtsextreme Szene in Niedersachsen sei, sagt Helge Limburg (Grüne). Innenminister Boris Pistorius (SPD) dürfe sich jetzt nicht wegducken, sondern müsse die Waffenbehörden anweisen, konsequent Waffenbesitzerlaubnisse zu widerrufen und Waffen tatsächlich einzuziehen.

Das könnte allerdings noch ein Weilchen dauern. Nach Auskunft der Landesregierung muss erst der Verfassungsschutz die Treffer auswerten und bewerten, dann werden ausgewählte Erkenntnisse an die ausstellende Behörde – in der Regel die Kommune – weitergeleitet, die dann entscheiden muss.

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