: Juristin Martina Rosenberg wird neue MAD-Chefin
Der Nachrichtendienst soll verstärkt den Rechtsextremismus in der Bundeswehr bekämpfen
Erstmals soll eine Frau einen der Nachrichtendienste des Bundes leiten: Die Juristin Martina Rosenberg soll Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden und den Kampf gegen Rechtsextremismus in den Reihen der Bundeswehr stärken, wie Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Mittwoch mitteilte. Rosenberg ist derzeit als sogenannte Bundeswehrdisziplinaranwältin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tätig.
Von der künftigen MAD-Chefin erwarte sie eine „Stärkung des Kampfs gegen Rechtsextremismus in der Bundeswehr“, erklärte Kramp-Karrenbauer. Rosenberg solle zudem ein „Programm zur weiteren Modernisierung“ des Dienstes vorlegen und die Zusammenarbeit des MAD mit anderen Behörden stärken.
Die Ministerin hatte Ende September die Ablösung des bisherigen MAD-Chefs Christof Gramm bekannt gegeben. Sie begründete dies unter anderem damit, dass beim MAD nun eine „neue Phase“ im Kampf gegen Rechtsextremismus beginnen solle. In jüngster Zeit waren vermehrt Fälle von mutmaßlich rechtsextremen Umtrieben in der Bundeswehr publik geworden.
Als Bundeswehrdisziplinaranwältin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe Rosenberg bisher schon eine „Schlüsselrolle“ bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus in den Streitkräften innegehabt, erklärte das Bundesverteidigungsministerium. Rosenberg solle „mit ihren umfangreichen Erfahrungen und Kenntnissen“ insbesondere dazu beitragen, dass die durch den MAD „gesicherten Erkenntnisse die Grundlage für klare juristische und disziplinare Konsequenzen bilden“.
Rosenberg trat nach Ministeriumsangaben im Oktober 2000 nach Abschluss ihres Jurastudiums in die Bundeswehrverwaltung ein und war in verschiedenen Abteilungen tätig, etwa als Referatsleiterin in der Personalabteilung des Verteidigungsministeriums und als Leiterin des Parlaments- und Kabinettsreferats. Im Jahr 2018 wurde sie zur Bundeswehrdisziplinaranwältin ernannt und als solche die Fachvorgesetze aller Wehrdisziplinaranwaltschaften der Bundeswehr.
Der MAD ist neben dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst der dritte Geheimdienst des Bundes. Sein Zuständigkeitsbereich ist die innere Sicherheit der Bundeswehr. Nach eigenen Angaben bearbeitete der MAD allein im vergangenen Jahr 482 Verdachtsfälle auf Extremismus, davon waren 363 Verdachtsfälle dem Rechtsextremismus zuzuordnen. Die „überwiegenden Mehrzahl“ der Fälle habe sich später als nicht begründet herausgestellt, erklärte der MAD. (afp)
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