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Bürgerschaft tagt zu UKE-Tod

Die Hamburger Staatsanwaltschaft verteidigt die Einstellung der Ermittlungen im Fall Tonou-Mbobda

Die Einstellung der Ermittlungen zum Tod von William Tonou-Mbobda, die die Hamburger Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen beschloss, erreichte gestern Abend die Hamburger Bürgerschaft. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses verteidigte der leitende Staatsanwalt Lars Mahnke die Einstellung. Tonou-Mbobda war voriges Jahr nach einer Zwangsmaßnahme am Uniklinikum gestorben.

Mahnke betonte, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge gegen eine Ärztin und drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes am Uniklinikum aus Mangel an Beweisen nicht bestätigt habe.

So habe sich in der Nacht vor dem Vorfall Tonou-Mbobdas psychischer Zustand laut Mahnke dramatisch verschlechtert und er habe sich aggressiv verhalten. Das Handeln der Ärztin und des Sicherheitsdienstes sei deshalb gerechtfertigt gewesen.

Zudem habe der Sicherheitsdienst keine „heftige Gewalt“ ausgeübt. „Es hat aber ein Gerangel gegeben“, sagte Mahnke. Verletzungen, die der Körper von Tonou-Mbobda bei der Obduktion aufwies, seien jedoch einerseits auf eine Vorerkrankung, andererseits auf die Wiederbelebungsmaßnahmen zurückzuführen.

Diese Erkenntnisse waren kurz zuvor bereits durch eine Senatsantwort auf eine Anfrage von Denis Çelik (Linke) bekannt geworden. Für ihn bleiben trotz der Aussagen der Staatsanwaltschaft Fragen offen.

Unklar sei weiterhin, worin die unmittelbare Gefahr einer Notwehrsituation bestanden habe. Zudem gab es Zeugen, die vom harten Vorgehen der Security berichteten. „Das ist ein krasser Widerspruch, der erklärt werden muss“, sagte ­Çelik vor der Sitzung.

Mahnke erklärte, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen fraglich sei, weil diese entweder selbst Patient*innen oder Angestellte gewesen seien. Es habe zudem widersprüchliche Aussagen gegeben.

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